Verstirbt ein Mieter in Lohne, stehen Vermieter vor rechtlichen und praktischen Herausforderungen. Besonders problematisch wird die Situation, wenn Behörden die Wohnung versiegelt haben. Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Schritte.
Der Tod des Mieters beendet den Mietvertrag nicht automatisch. Nach §§ 563–564 BGB tritt die Erbfolge in Kraft: Die Erben übernehmen sämtliche Rechte und Pflichten des Verstorbenen, einschließlich Mietzahlungen und Rückgabepflicht. Solange keine Erben ermittelt sind, bleibt das Mietverhältnis bestehen. Das Nachlassgericht bestimmt gegebenenfalls einen Nachlasspfleger.
Kündigen Sie niemals eigenmächtig den Mietvertrag. Warten Sie die offizielle Erbschaftsklärung ab. Dokumentieren Sie alle Kommunikation sorgfältig.
Polizei oder Staatsanwaltschaft versiegeln Wohnungen zur Beweissicherung oder zum Schutz des Nachlasses. Als Vermieter haben Sie während dieser Zeit kein Betretungsrecht — auch nicht mit dem Zweitschlüssel. Erst nach offizieller Freigabe dürfen Sie die Räumlichkeiten betreten. Planen Sie für diesen Prozess mehrere Wochen ein.
Die Erben sind für die ordnungsgemäße Rückgabe der Wohnung verantwortlich. Häufig übernehmen jedoch Versicherungen des Verstorbenen die Kosten: Hausratversicherungen decken oft Tatortreinigungen ab, Haftpflichtversicherungen können bei Schäden greifen. Prüfen Sie gemeinsam mit den Erben alle Versicherungsverträge.
Nach der behördlichen Freigabe beginnt die systematische Räumung. Zunächst erfolgt die Entrümpelung durch die Erben oder beauftragte Unternehmen. Anschließend wird der Zustand bewertet: Gibt es Gerüche oder Verunreinigungen?
Bei Geruchsproblemen kommt häufig die Ozonbehandlung zum Einsatz (ab 12 €/m²). Schwerwiegende Fälle erfordern eine Tatortreinigung nach TRBA 250 (ab 500 €). Entsorgung kontaminierter Materialien kostet etwa 40 €/m³.
Transparenz gegenüber Interessenten schafft Vertrauen und vermeidet spätere Probleme. Nach fachgerechter Reinigung nach RKI-Richtlinien ist die Wohnung hygienisch unbedenklich. Dokumentieren Sie alle durchgeführten Maßnahmen.
Für eine kostenlose Besichtigung in Lohne erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Lohne. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich. Nach einer Schlüsselübergabe oder Zugangsberechtigung können wir den Einsatz in Lohne eigenständig durchführen. Sie erhalten eine Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.
Die Gebäudeversicherung des Eigentümers oder die Hausratversicherung des Verstorbenen kann die Kosten in Lohne tragen. Welche Versicherung zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab. Wir beraten Sie gerne.
Ja, in Lohne und der gesamten Region Niedersachsen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Rufen Sie 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar.
Ja, alle eingesetzten Fachkräfte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) geschult und verfügen über die nötige Sachkunde für den Umgang mit biologischen Gefahrstoffen. Für Lohne setzen wir ausschließlich qualifiziertes Personal ein.
Wir sind für Sie im Einsatz in Rießel · Voßberg · Schellohne · Wichel · Lohnerwiesen · Zerhusen · Nordlohne · Südlohne · Krimpenfort · Brägel · Brockdorf · Märschendorf · Mühlen · Hagen · Kroge · Daren · Südholz · Ehrendorf · Weihe · Dinklage · Wohnungsräumung Vechta · Wohnungsräumung Diepholz · Wohnungsräumung Damme · Quakenbrück · Wohnungsräumung in Niedersachsen
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