Der Tod eines Mieters stellt Vermieter vor viele Fragen und organisatorische Aufgaben. Wenn ein Mieter verstorben ist, sind rechtliche Aspekte zu beachten und gleichzeitig praktische Schritte nötig, um die Situation zu klären.
Stirbt ein Mieter, geht der Mietvertrag gemäß §§ 563–564 BGB automatisch auf die Erben über. Die Erben übernehmen die Rechte und Pflichten des Verstorbenen, einschließlich der Mietzahlungen. Als Vermieter dürfen Sie die Wohnung nicht ohne Zustimmung der Erben oder eine behördliche Freigabe betreten. Schlagen alle Erben das Erbe aus, bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger, der als Ihr Ansprechpartner fungiert.
Zu den Pflichten gehört es, die Erben zu informieren und den Zustand der Wohnung zu klären. Sie sind verpflichtet, den Nachlass zu respektieren und keine eigenständigen Maßnahmen ohne Absprache zu treffen. Oft ist eine professionelle Reinigung oder Sanierung notwendig, bevor die Wohnung wieder genutzt werden kann. Wir bieten eine kostenlose Besichtigung in Lörrach an, um den Aufwand abzuschätzen und ein konkretes Angebot zu erstellen.
Zunächst müssen die Erben oder ein Nachlasspfleger die persönlichen Gegenstände des Verstorbenen sichten und entscheiden, was damit geschieht. Erst danach kann die Wohnung für eine erneute Vermietung vorbereitet werden. Wir übernehmen die fachgerechte Reinigung und Geruchsneutralisation und sorgen dafür, dass die Räume wieder bewohnbar werden. Bei längerer Liegezeit sind Spezialreinigungen nach TRBA 250 mit VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln erforderlich. Verwesungsflüssigkeiten dringen tief in Estrich und Wandputz ein — oft ist ein vollständiger Rückbau der betroffenen Schichten nötig. Die Sanierungsdauer beträgt je nach Kontaminationsgrad drei bis zehn Arbeitstage.
Die Kosten für die Sanierung können von den Erben getragen werden. Die Versicherung übernimmt häufig die Kosten — wir unterstützen bei der Abwicklung. Hausratversicherungen des Verstorbenen greifen oft bei Folgeschäden, die Gebäudeversicherung kommt für strukturelle Schäden auf. Reinigungskosten lassen sich zudem als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG steuerlich geltend machen.
Die Kosten variieren je nach Kontaminationsgrad. Eine Basisreinigung beginnt ab 500 €, Ozonbehandlung kostet etwa 12 €/m². Bei starker Durchfeuchtung mit Rückbau von Estrich und Bodenbelägen liegen die Kosten deutlich höher.
Nach einem Todesfall in der Mietwohnung besteht Offenlegungspflicht gegenüber neuen Mietern. Besonders bei einem Suizid oder Gewaltverbrechen kann die Wohnung stigmatisiert sein, was Mietminderungen oder längere Leerstände nach sich zieht. Nach Abschluss der Sanierung erhalten Sie von uns ein Freigabeprotokoll mit Fotodokumentation und Unbedenklichkeitsbescheinigung, die die Wiedervermietung absichert.
Wenn Sie Fragen haben oder eine kostenlose Besichtigung in Lörrach vereinbaren möchten, erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Rufen Sie unsere kostenlose Beratungshotline 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie uns über das Kontaktformular erreichen. Wir koordinieren den Einsatz in Lörrach und Umgebung.
Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit Sachkunde nach IfSG. AST Deutschland verfügt über die notwendigen Qualifikationen und Ausrüstung. Wir dokumentieren jeden Einsatz in Lörrach und übergeben die Räume in einem hygienisch einwandfreien Zustand.
Für einen Kostenvoranschlag benötigen wir: Art des Vorfalls, Raumgröße (ungefähre m²), Anzahl betroffener Räume und möglichst Fotos. Rufen Sie 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Bei einem Todesfall mit polizeilicher Ermittlung muss die Wohnung in Lörrach erst von der Polizei freigegeben werden. Erst danach darf die Reinigung beginnen. Wir beraten Sie dazu gerne unter 0800 6003005.
Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
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