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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Leonberg
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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Leonberg

Veröffentlicht am 11. Februar 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
Kostenlose Beratung: ☎︎ 0800 6003005

Wenn ein Mieter verstorben ist, stehen Vermieter vor einer schwierigen Situation. Als Vermieter müssen Sie sich mit den gesetzlichen Vorgaben, der Erbensuche und der Wohnungsauflösung auseinandersetzen - oft parallel.

Der Tod eines Mieters bedeutet zunächst, dass der Mietvertrag nicht automatisch endet. Gemäß §564 BGB wird das Mietverhältnis mit den Erben fortgesetzt. Sowohl Erben als auch Vermieter haben ein Sonderkündigungsrecht mit einmonatiger Frist. Bis dahin sind Sie als Vermieter weiterhin an den Vertrag gebunden.

Rechtslage beachten und eigenmächtiges Handeln vermeiden

Eine versiegelte Wohnung darf von Ihnen als Vermieter nicht eigenmächtig betreten werden. Die Polizei oder das Nachlassgericht versiegelt die Räume häufig, um den Nachlass zu sichern. Sie müssen warten, bis die Erben ermittelt sind oder ein Nachlasspfleger ernannt wurde, bevor Sie Zugang erhalten. Ein Verstoß kann Schadensersatzansprüche auslösen.

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Zuständigkeit mit dem Nachlassgericht klären

Das Nachlassgericht spielt eine zentrale Rolle, wenn ein Mieter verstorben ist. Es ist zuständig für die Erbenermittlung und kontaktiert mögliche Angehörige. Sollten keine Erben auffindbar sein, wird ein Nachlasspfleger bestellt - ein Prozess, der oft mehrere Wochen oder Monate dauern kann.

Als Vermieter haben Sie in dieser Phase keine direkte Handlungsvollmacht. Ihre Pflichten beschränken sich darauf, mit dem Gericht zu kooperieren und den Kontakt zu halten. Sie können jedoch Informationen über den Stand der Ermittlungen einholen, um Planungssicherheit zu gewinnen.

Kostenfrage bei der Wohnungsauflösung

Die Erben sind für Reinigung und Sanierung verantwortlich, sofern sie das Erbe annehmen (§1967 BGB). In vielen Fällen übernimmt die Versicherung die Sanierungskosten - sprechen Sie uns an, wir klären das für Sie. Sowohl die Hausratversicherung des Verstorbenen als auch die Gebäudeversicherung des Vermieters kommen als Kostenträger infrage.

Sollten keine Erben existieren oder das Erbe ausgeschlagen werden, kann das Nachlassgericht Mittel aus dem Nachlass freigeben. Prüfen Sie diese Optionen frühzeitig, um finanzielle Belastungen zu vermeiden.

Wiedervermietung nach der Sanierung planen

Erst nach Klärung der Erbschaft und Freigabe der Wohnung können Sie mit der Auflösung und Sanierung beginnen. Bei einem Todesfall in der Mietwohnung mit längerer Liegezeit sind oft Spezialreinigung und Geruchsneutralisation nötig, um die Räume wieder bewohnbar zu machen. Kontaminierte Materialien wie Teppiche, Tapeten und durchfeuchteter Estrich müssen fachgerecht entsorgt werden.

Wir arbeiten nach RKI-Richtlinien. Nach Abschluss erhalten Sie ein Abnahmeprotokoll mit Fotodokumentation und Freigabemessung - Nachweise, die Sie für die Neuvermietung und die Versicherung benötigen.

Nächste Schritte in Leonberg

Eine kostenlose Besichtigung hilft Ihnen, den Umfang der notwendigen Arbeiten einzuschätzen. Sie erhalten eine realistische Kostenschätzung und Klarheit über die nächsten Schritte. Die Reinigungskosten beginnen ab ca. 500 Euro und variieren je nach Kontaminationsgrad und Liegezeit. Unsere Einsatzfahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung. Für eine kostenlose Beratung in Leonberg erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.

Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
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Weitere Leistungen in Leonberg

FAQ: Wohnungsräumung nach Todesfall in Leonberg

Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Leonberg. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.

Nein, vor der Polizeifreigabe darf die Wohnung nicht betreten oder verändert werden. Sobald die Freigabe vorliegt, können wir in Leonberg sofort mit der Reinigung beginnen — auch kurzfristig.

Die Gebäudeversicherung des Eigentümers oder die Hausratversicherung des Verstorbenen kann die Kosten in Leonberg tragen. Welche Versicherung zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab. Wir beraten Sie gerne.

Ja, in Leonberg und der gesamten Region Baden-Württemberg stehen wir Ihnen zur Verfügung. Rufen Sie 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar.

Ja, alle eingesetzten Fachkräfte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) geschult und verfügen über die nötige Sachkunde für den Umgang mit biologischen Gefahrstoffen. Für Leonberg setzen wir ausschließlich qualifiziertes Personal ein.

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