Wenn ein Mieter verstorben ist, stehen Vermieter vor rechtlichen und praktischen Aufgaben. Ein Todesfall in der Mietwohnung wirft Fragen auf, die eine fundierte Beratung erfordern: Was passiert mit dem Mietvertrag? Wer räumt die Wohnung? Wer trägt die Kosten?
Gemäß §§ 563 und 564 BGB geht der Mietvertrag automatisch auf die Erben über. Der Mietvertrag endet also nicht sofort mit dem Tod des Mieters. Die Erben haben ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat nach Kenntnis des Todesfalls.
Als Vermieter dürfen Sie die Wohnung nach einem Todesfall nicht eigenmächtig betreten, selbst wenn sie versiegelt wurde. Der Zutritt ist erst nach Rücksprache mit den Erben oder dem Nachlassgericht erlaubt. Die Erbenermittlung erfolgt über das Nachlassgericht, wobei Fristen von bis zu sechs Wochen für die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft gelten.
Falls keine Erben ermittelt werden können, bestellt das Gericht einen Nachlasspfleger. Dieser übernimmt die Verwaltung des Nachlasses, einschließlich der Wohnungsauflösung. Vermieter müssen in diesem Fall Geduld zeigen, da eine Wiedervermietung erst nach vollständiger Klärung möglich ist.
Zu den Pflichten des Vermieters gehört die Sicherstellung, dass keine weiteren Schäden entstehen, etwa durch auslaufende Flüssigkeiten oder Geruchsentwicklung. Die Kosten für Reinigung und Sanierung tragen die Erben, oft über eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung des Verstorbenen. Eine Abklärung mit der Versicherung ist daher wichtig.
Ein Todesfall in der Mietwohnung führt häufig zu Geruchsbelästigungen, die eine Wiedervermietung erschweren. Spezialisierte Verfahren wie die Ozonbehandlung (ab 12 €/m²) neutralisieren Gerüche dauerhaft. Zusätzlich sind oft Reinigungen nach RKI-Richtlinien und mit VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln notwendig, um biologische Rückstände zu beseitigen.
Je nach Zustand der Wohnung kann eine Renovierung erforderlich sein. Dies umfasst die Entsorgung kontaminierter Materialien (ca. 40 €/m³) sowie die Erneuerung von Böden oder Wänden.
Eine kostenlose Besichtigung ermöglicht eine genaue Einschätzung des Sanierungsbedarfs. Die Kosten beginnen ab 500 €. Nach der Besichtigung folgt ein detailliertes Angebot, bevor Reinigung und Sanierung nach BiostoffV durchgeführt werden.
Für eine Terminvereinbarung in Lauchhammer erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Unter 0800 6003005 erreichen Sie unsere Disponenten — kostenlos, 24 Stunden am Tag. Schildern Sie den Umfang der Wohnungsräumung nach Todesfall in Lauchhammer und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Alternativ über unser Online-Formular.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Nach Kündigung des Mietverhältnisses an die Erben und Ablauf der Kündigungsfrist kann der Vermieter die Wohnung in Lauchhammer räumen lassen. Wir koordinieren den Prozess.
Kontaminierte Materialien werden fachgerecht als Sondermüll entsorgt. Wir arbeiten mit zugelassenen Entsorgungsbetrieben zusammen und dokumentieren die ordnungsgemäße Entsorgung in Lauchhammer lückenlos.
Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Die Sachkunde nach IfSG ist eine spezielle Qualifikation für den Umgang mit infektiösen Materialien und biologischen Gefahrstoffen. Sie umfasst Hygienemaßnahmen, Desinfektionsverfahren und die fachgerechte Entsorgung kontaminierter Materialien.
Wir sind für Sie im Einsatz in Wohnungsräumung Finsterwalde · Wohnungsräumung Senftenberg/Zły Komorow · Großräschen/Rań · Wohnungsräumung Bad Liebenwerda · Großenhain · Hoyerswerda / Wojerecy · Kamenz / Kamjenc · Ottendorf-Okrilla · Riesa · Weinböhla · Meißen · Coswig · Radeberg · Kolkwitz/Gołkojce · Lübbenau/Spreewald / Lubnjow/Błota · Radebeul · Äußere Neustadt · Dresden · Klipphausen · Bischofswerda · Wohnungsräumung in Brandenburg
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