In Künzell kommt es vor, dass ein Mieter in der Wohnung verstirbt. Für Vermieter stellt ein Todesfall in der Mietwohnung eine besondere Herausforderung dar - rechtlich, organisatorisch und emotional.
Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod, sondern geht gemäß § 563 und § 564 BGB auf die Erben über. Sie haben als Vermieter zunächst keinen Zugriff auf die Wohnung, selbst wenn diese versiegelt wurde.
Eine versiegelte Wohnung darf nicht eigenmächtig geöffnet werden. Die Versiegelung erfolgt durch die Polizei oder das Nachlassgericht, um den Nachlass zu sichern. Unbefugtes Betreten kann rechtliche Konsequenzen haben. Benötigen Sie dennoch Zugang, etwa bei einem Wasserschaden, muss dies über das Nachlassgericht geregelt werden.
Das Nachlassgericht ermittelt die Erben, was einige Wochen bis Monate dauern kann. Werden keine Erben gefunden, bestellt das Gericht einen Nachlasspfleger. Dieser übernimmt die Verwaltung des Nachlasses einschließlich der Wohnung.
Die Erben tragen die Kosten für Reinigung oder Sanierung. Oft decken Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen des Verstorbenen diese Ausgaben ab. Sind keine Erben vorhanden und reicht der Nachlass nicht aus, bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen.
Für die Wiedervermietung ist eine gründliche Sanierung wesentlich. Eine Reinigung nach RKI-Richtlinien entfernt biologische Rückstände. VAH-gelistete Desinfektionsmittel gewährleisten eine keimfreie Umgebung. Häufig ist auch eine Ozonbehandlung (ca. 12 €/m²) zur Geruchsbeseitigung notwendig.
Zunächst erfolgt eine kostenlose Besichtigung. Anschließend erhalten Sie ein Angebot, gefolgt von der Reinigung und der abschließenden Freigabe. Die Kosten beginnen bei etwa 500 €, Entsorgung bei ca. 40 €/m³.
Wenn Sie Unterstützung benötigen, erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Künzell. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Die Gebäudeversicherung des Eigentümers oder die Hausratversicherung des Verstorbenen kann die Kosten in Künzell tragen. Welche Versicherung zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab. Wir beraten Sie gerne.
In vielen Fällen zahlt die Versicherung — je nach Situation die Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherung. Wir rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab. Für Künzell erhalten Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag unter 0800 6003005.
Je nach Kontamination können Teppiche, Matratzen, Polstermöbel, Vorhänge, Tapeten und Bodenbeläge betroffen sein. Wir prüfen vor Ort in Künzell, welche Materialien entsorgt und welche professionell gereinigt werden können.
In der Regel ist die Wohnung in Künzell direkt nach Abschluss der Arbeiten wieder bewohnbar. Bei einer Ozonbehandlung zur Geruchsneutralisation muss die Wohnung anschließend kurz durchlüftet werden.
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