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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Königsbach-Stein

Veröffentlicht am 9. März 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
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Eine Erbenermittlung kann Wochen dauern. In dieser Zeit läuft die Miete weiter - theoretisch. Praktisch sieht die Lage für Vermieter oft anders aus: Der Mieter ist verstorben, die Wohnung steht leer oder wurde noch gar nicht betreten, und niemand meldet sich. Was jetzt gilt, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch klar.

Rechtslage beim Todesfall Mietwohnung

Nach §§ 563-564 BGB geht der Mietvertrag beim Tod des Mieters auf die Erben über. Das bedeutet: Die Erben sind ab dem Todestag Mieter - mit allen Rechten und Pflichten. Sie können das Mietverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Bis dahin schulden sie die Miete. Sind keine Erben bekannt oder hat niemand das Erbe angenommen, bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger als handlungsfähigen Ansprechpartner.

Als Vermieter dürfen Sie die Wohnung nicht eigenmächtig betreten. Das gilt auch dann, wenn der Mieter tot in der Wohnung gefunden wurde und die Wohnung versiegelt ist. Ein eigenmächtiges Betreten kann strafbar sein und Schadensersatzansprüche auslösen. Wenden Sie sich an das zuständige Nachlassgericht - für Königsbach-Stein im Enzkreis ist das Amtsgericht Pforzheim - und erkundigen Sie sich nach dem Stand der Erbenermittlung.

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Mieter verstorben in Königsbach-Stein: Wer trägt die Kosten?

Liegt ein Todesfall in einer Mietwohnung in Königsbach-Stein vor, stellt sich die Kostenfrage schnell. Für die Reinigung kommen die Erben aus dem Nachlass auf. Daneben greift häufig die Gebäudeversicherung des Vermieters, die bei längerem Liegenbleiben einer Leiche Schäden am Gebäude abdecken kann - etwa am Estrich oder an Wänden. Sprechen Sie Ihre Versicherung frühzeitig an und dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung fotografisch, bevor irgendetwas verändert wird.

Die Kosten für eine spezialisierte Tatortreinigung beginnen bei 500 €. Arbeitsstunden werden mit ca. 40 €/h kalkuliert, Entsorgung mit ca. 40 €/m³, eine Ozonbehandlung zur Geruchsneutralisation mit ab 12 €/m². Den Estrich entfernt der Fachbetrieb, wenn organische Substanz tief ins Material eingedrungen ist - das ist keine Seltenheit bei später entdeckten Sterbefällen.

Wiedervermietung nach Todesfall: Sanierung und Freigabe

Vor der Wiedervermietung muss die Wohnung fachgerecht saniert sein. Bei einem Verwesefall umfasst das die Substratentfernung kontaminierter Materialien, die Desinfektion mit VAH-gelisteten Mitteln, die Aerosol-Behandlung schwer zugänglicher Bereiche sowie eine abschließende Freigabemessung. Erst nach dieser Messung steht fest, ob die Raumluft unbedenklich ist. Die Arbeiten fallen unter die BiostoffV und erfordern persönliche Schutzausrüstung der Kategorie 3.

In Baden-Württemberg gibt es keine gesetzliche Pflicht, künftigen Mietern einen Todesfall in der Wohnung zu offenbaren - es sei denn, die Umstände waren außergewöhnlich. Den Zeitplan der Reinigung stimmt der Fachbetrieb mit dem Nachlasspfleger oder den Erben ab. Der Ablauf ist dabei immer gleich: Besichtigung, Angebot, Reinigung, Freigabe.

Fragen zur Tatortreinigung in Königsbach-Stein? ☎︎ 0800 6003005.

Sanierung nach Todesfall – ab 500 €: Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
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Weitere Leistungen in Königsbach-Stein

Fragen und Antworten: Wohnungsräumung nach Todesfall Königsbach-Stein

Rufen Sie unsere kostenlose Beratungshotline 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie uns über das Kontaktformular erreichen. Wir koordinieren den Einsatz in Königsbach-Stein und Umgebung.

Für einen Kostenvoranschlag benötigen wir: Art des Vorfalls, Raumgröße (ungefähre m²), Anzahl betroffener Räume und möglichst Fotos. Rufen Sie 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Ja, unsere Einsatzfahrzeuge sind grundsätzlich unbeschriftet. In Königsbach-Stein und überall in Deutschland achten wir darauf, dass weder Fahrzeuge noch Mitarbeiter Rückschlüsse auf die Art des Auftrags zulassen.

Bei einem Todesfall mit polizeilicher Ermittlung muss die Wohnung in Königsbach-Stein erst von der Polizei freigegeben werden. Erst danach darf die Reinigung beginnen. Wir beraten Sie dazu gerne unter 0800 6003005.

Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.

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