In ländlichen Gemeinden bleibt ein verstorbener Mieter manchmal wochenlang unentdeckt. Auch in Königs Wusterhausen, wo rund 39.360 Menschen in Stadtteilen von Deutsch Wusterhausen bis Senzig leben, kommt das vor. Ein Todesfall in einer Mietwohnung stellt Vermieter vor eine Kette rechtlicher und praktischer Fragen. Wer darf die Wohnung betreten? Wer zahlt die Sanierung? Und wer haftet, falls etwas schiefgeht?
Zunächst das Wichtigste: Der Mietvertrag endet nicht mit dem Tod des Mieters. Er geht nach §§ 563-564 BGB auf die Erben über. Das bedeutet konkret: Miete läuft weiter, und die Erben treten in alle Pflichten ein. Vermieter dürfen die Wohnung nicht eigenmächtig betreten oder räumen. Selbst wenn der Mieter allein lebte und keine Angehörigen bekannt sind, muss das Nachlassgericht zunächst Erben ermitteln. Das dauert oft Wochen. Manchmal Monate.
Falls sich kein Erbe meldet oder die Erbschaft ausgeschlagen wird, bestellt das Gericht einen Nachlasspfleger. Erst dieser gibt die Wohnung frei. Vorher gilt: Hände weg. Ein eigenmächtiges Betreten kann als Besitzstörung gewertet werden und den Vermieter schadensersatzpflichtig machen.
Die Frage nach der Haftung hängt davon ab, wie lange der Todesfall unentdeckt blieb. Bei einem früh bemerkten Sterbefall reicht oft eine fachgerechte Reinigung. Wurde die Person jedoch erst nach Tagen oder Wochen gefunden, sind Böden, Wände und Estrich häufig kontaminiert. Körperflüssigkeiten gelten als Gefahrstoff im Sinne der BiostoffV. Eine Entkeimung mit VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln ist dann Pflicht, deren Wirkspektrum Bakterien, Viren und Pilze abdecken muss.
Grundsätzlich tragen die Erben die Kosten. Gibt es keine Erben, bleibt der Vermieter auf den Ausgaben sitzen. Viele Gebäudeversicherungen übernehmen Teile der Sanierung. Entscheidend ist ein lückenloses Einsatzprotokoll mit Fotos und Aufmaß. AST Deutschland bietet in Königs Wusterhausen eine kostenlose Besichtigung an und dokumentiert den Zustand so, dass Versicherungen die Unterlagen direkt verwenden können. Richtwerte: Die Reinigung beginnt ab 500 €, Arbeitsstunden liegen bei 40 €/h, Entsorgung kontaminierter Materialien bei 40 €/m³.
Nach der Freigabe durch die Erben oder den Nachlasspfleger folgt die Wohnungsauflösung und Sanierung. Gerade in einer Stadt wie Königs Wusterhausen, die als Knotenpunkt im Süden des Berliner Ballungsraums an der Dahme liegt und stark nachgefragt ist, wollen Vermieter Leerstand kurz halten. Doch eine Wiedervermietung nach Todesfall gelingt nur, wenn Gerüche restlos beseitigt sind. Ozonbehandlung ab 12 €/m² hat sich dafür bewährt. Das Gas dringt in Poren, Fugen und Hohlräume ein und zerstört geruchsbildende Moleküle an der Quelle. Kein Überdecken. Keine Rückkehr des Geruchs.
Das sogenannte Stigma einer Wohnung, in der jemand verstarb, lässt sich durch fachgerechte Sanierung deutlich mindern. Mietinteressenten merken nichts, wenn die Arbeit gründlich erledigt wurde. Vermieter in Brandenburg sind nicht verpflichtet, einen natürlichen Todesfall offenzulegen, solange keine baulichen Mängel bestehen.
Unsere Fachkräfte für Königs Wusterhausen und Umgebung: ☎︎ 0800 6003005.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Königs Wusterhausen. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Nein, vor der Polizeifreigabe darf die Wohnung nicht betreten oder verändert werden. Sobald die Freigabe vorliegt, können wir in Königs Wusterhausen sofort mit der Reinigung beginnen — auch kurzfristig.
In vielen Fällen zahlt die Versicherung — je nach Situation die Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherung. Wir rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab. Für Königs Wusterhausen erhalten Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag unter 0800 6003005.
Ja, in Königs Wusterhausen und der gesamten Region Brandenburg stehen wir Ihnen zur Verfügung. Rufen Sie 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar.
Die Gebäudeversicherung des Eigentümers oder die Hausratversicherung des Verstorbenen kann die Kosten in Königs Wusterhausen tragen. Welche Versicherung zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab. Wir beraten Sie gerne.
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