Vom Geruch bis zur Komplettrenovierung: Der Sanierungsbedarf hängt von der Liegezeit ab. Das ist die erste Wahrheit, mit der Vermieter in einer Todesfall-Situation konfrontiert werden. Die zweite folgt unmittelbar: Die Wohnung darf nicht einfach betreten werden.
Stirbt ein Mieter, endet der Mietvertrag nicht automatisch. Nach §§ 563-564 BGB geht das Mietverhältnis auf die Erben über. Der Vermieter hat keinen sofortigen Zugriff auf die Wohnung - auch dann nicht, wenn er einen Ersatzschlüssel besitzt. Eigenmächtiges Betreten ist rechtlich unzulässig.
Erst wenn Erben ermittelt oder ein Nachlasspfleger vom Nachlassgericht bestellt wurde, entsteht ein handlungsfähiger Ansprechpartner. Die Erbenermittlung kann Wochen dauern.
Wann darf der Vermieter rein? Nur mit Zustimmung der Erben oder des Nachlasspflegers - oder bei unmittelbarer Gefahr für die Bausubstanz. Letzteres ist keine Ausrede. Es ist eine konkrete Rechtslage.
Bei längerer Liegezeit entsteht organische Kontamination, die sich in Böden, Wände und Decken einarbeitet. Die Keimbelastung steigt mit jedem Tag: Bakterien, Schimmelpilze und im schlimmsten Fall Schädlingsbefall folgen. Um den Schaden an der Bausubstanz zu begrenzen, greift die Schadensminderungspflicht des Vermieters - auch ohne Erbenkontakt.
Die Befundaufnahme steht am Anfang jeder Sanierung. Dabei wird der Kontaminationsgrad systematisch erfasst: welche Flächen betroffen sind, ob Flüssigkeiten in den Estrich eingedrungen sind, ob Gerüche ins Treppenhaus ziehen.
Die Sanierung folgt einem klaren Ablauf: Befundaufnahme → Angebot → Reinigung → Desinfektion mit VAH-gelisteten Mitteln → Geruchsneutralisation per Ozonbehandlung → Freigabe. Kosten: Reinigung ab 500 €, Arbeitsstunde ca. 40 €/h, Entsorgung ca. 40 €/m³, Ozonbehandlung ab 12 €/m².
Zu den Pflichten des Vermieters bei einem verstorbenen Mieter gehört auch die Dokumentation. Jede Maßnahme muss lückenlos belegt sein - für die Gebäudeversicherung und für spätere Forderungen gegen den Nachlass. Fotodokumentation und Protokolle sichern Ihre Ansprüche.
Wer zahlt? Die Gebäudeversicherung übernimmt häufig die Kosten für Sanierung der Bausubstanz. Melden Sie den Schaden frühzeitig und legen Sie die Befunddokumentation vor. Sind Erben bekannt, können Reinigungskosten und Mietrückstände gegen den Nachlass geltend gemacht werden. Die Mietkaution darf nach ordnungsgemäßer Abrechnung angerechnet werden.
Zur Wiedervermietung gehört mehr als saubere Wände. Gerüche setzen sich in Putz und Dämmstoffen fest. Eine Ozonbehandlung neutralisiert die Geruchsmoleküle - oberflächliche Reinigung reicht nicht aus. Nach vollständiger Sanierung und dokumentierter Freigabe entfällt die Pflicht zur Offenlegung gegenüber Nachmietern.
Für eine kostenlose Erstbegehung und ein unverbindliches Angebot: ☎︎ 0800 6003005.
Rufen Sie unsere kostenlose Beratungshotline 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie uns über das Kontaktformular erreichen. Wir koordinieren den Einsatz in Mittenwalde und Umgebung.
Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit Sachkunde nach IfSG. AST Deutschland verfügt über die notwendigen Qualifikationen und Ausrüstung. Wir dokumentieren jeden Einsatz in Mittenwalde und übergeben die Räume in einem hygienisch einwandfreien Zustand.
Nach der polizeilichen Freigabe und Klärung der rechtlichen Situation räumen wir die Wohnung in Mittenwalde vollständig: Möbel, persönliche Gegenstände, Reinigung und auf Wunsch auch Renovierung. Wertgegenstände werden gesichert.
Ja, nach einer professionellen Wohnungsräumung nach Todesfall ist die Wohnung in Mittenwalde wieder vollständig bewohnbar. Wir entfernen alle Kontaminationen und sorgen für eine hygienisch einwandfreie Übergabe.
Für einen Kostenvoranschlag benötigen wir: Art des Vorfalls, Raumgröße (ungefähre m²), Anzahl betroffener Räume und möglichst Fotos. Rufen Sie 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
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