Die Mietkaution darf nicht für Reinigungskosten verwendet werden, solange der Mietvertrag läuft - und genau das ist die erste Frage, die Vermieter nach einem Todesfall in der Mietwohnung stellen. Wer zahlt? Das hängt von mehreren Faktoren ab: Erbschaftslage, Versicherungsschutz und Zustand der Wohnung. Klärung braucht Zeit. Zeit kostet Geld.
Stirbt ein Mieter, geht der Mietvertrag nach §§ 563-564 BGB auf die Erben über. Der Vermieter darf die Wohnung nicht eigenmächtig betreten, auch nicht zur Schadensermittlung. Erst nach polizeilicher Freigabe ist ein Betreten rechtlich zulässig. Das Nachlassgericht kann auf Antrag einen Nachlasspfleger bestellen, wenn Erben unbekannt sind oder die Erbschaft ausgeschlagen wird.
Um die Wohnungsauflösung rechtssicher einzuleiten, muss die Erbschaftsfrage geklärt sein. Vorher darf kein Inventar entfernt werden. Das gilt auch dann, wenn die Wohnung stark belastet ist. Mieter verstorben in Nordrhein-Westfalen - die Rechtslage ist eindeutig, die Praxis oft komplizierter.
Reinigungskosten nach einem Todesfall beginnen ab 500 €. Bei längeren Liegezeiten, Geruchsbelastung oder biologischer Kontamination steigen sie deutlich. Dekontamination und Schadstoffentsorgung werden nach Aufwand berechnet: Reinigungsstunden kosten 40 €/h, Entsorgung 40 €/m³. Eine Ozonbehandlung zur Geruchsneutralisation liegt bei 12 €/m². Diese Kosten trägt der Nachlass - also die Erben.
Schlagen die Erben die Erbschaft aus, bleibt der Vermieter zunächst auf den Kosten sitzen. Viele Gebäudeversicherungen übernehmen jedoch Kontaminationsschäden, wenn Pathogene oder biologische Rückstände nachgewiesen werden. Eine Freimessung durch ein zertifiziertes Labor dokumentiert den Ausgangszustand und ist Voraussetzung für die Versicherungsabrechnung. Policen sollten auf entsprechende Klauseln geprüft werden - neuere Verträge enthalten diese häufig explizit.
Was tun als Vermieter: Zuerst Zustand dokumentieren, dann Versicherung informieren, dann Sanierung beauftragen. Nicht umgekehrt. Die Reihenfolge entscheidet über die Kostenerstattung.
Wiedervermietung nach Todesfall setzt eine vollständige Sanierung voraus. Biologische Rückstände müssen nach RKI-Richtlinien beseitigt werden. VAH-gelistete Desinfektionsmittel sind dabei Pflicht, nicht Kür. Gerüche dringen in Böden, Wände und Decken ein - oberflächliche Reinigung reicht nicht. Eine kostenlose Besichtigung in Köln-Ehrenfeld klärt den tatsächlichen Aufwand vor Ort.
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