Wer zahlt die Sanierung? Die Erben - falls es welche gibt. Sonst greift die Nachlassregelung. Wenn ein Mieter verstirbt und erst Tage später gefunden wird, stehen Vermieter vor einer Lage, die rechtliche, hygienische und finanzielle Fragen gleichzeitig aufwirft. Der Mietvertrag geht nach §§ 563-564 BGB auf die Erben über. Das bedeutet: Eigenmächtiges Betreten der Wohnung ist unzulässig. Erst nach Klärung der Erbschaft darf gehandelt werden.
Das Nachlassgericht ermittelt die Erben oder bestellt einen Nachlasspfleger. Dieser wird zum rechtlich handlungsfähigen Ansprechpartner. Die Wohnung darf erst geräumt werden, wenn die Erbschaft geklärt ist oder ein Nachlasspfleger die Freigabe erteilt hat.
Sind Erben vorhanden, haften sie mit dem Nachlass für die Sanierungskosten. Schlagen sie das Erbe aus, trägt niemand die Kosten aus der Erbmasse. Dann kommt die Gebäudeversicherung ins Spiel. Viele Policen decken Verwesungsschäden als unvorhergesehenes Ereignis - allerdings nur am Gebäude selbst, nicht am Hausrat.
Innerhalb weniger Wochen können Verwesungsflüssigkeiten Böden, Wände und Decken dauerhaft durchdringen. Die Versicherung prüft, ob strukturelle Schäden am Gebäude vorliegen. Befallene Bodenbeläge, kontaminierte Wände und belastete Dämmstoffe fallen häufig darunter. Die Entfrachtung dieser Materialien ist Voraussetzung für jede Wiedervermietung. Eine Gefährdungsbeurteilung nach BiostoffV ist dabei Pflicht.
Die Reinigung folgt klaren Normen. VAH-gelistete Biozide werden nach RKI-Richtlinien eingesetzt. Kontaminiertes Material wird getrennt nach LAGA-Richtlinien entsorgt. Wir dokumentieren jeden Schritt lückenlos - das ist für die Versicherungsabrechnung entscheidend.
Die Kosten beginnen ab 500 € für die Tatortreinigung. Arbeitsstunden werden mit ca. 40 €/h kalkuliert, Entsorgung mit ca. 40 €/m³, eine Ozonbehandlung zur Geruchsneutralisation ab ca. 12 €/m². Bei der kostenlosen Besichtigung wird ein Kostenvoranschlag erstellt, der für Versicherungen und Nachlasspfleger geeignet ist.
Nach Ihrem Anruf klären wir das weitere Vorgehen in Hermsdorf: ☎︎ 0800 6003005.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Hermsdorf. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Ja, alle eingesetzten Fachkräfte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) geschult und verfügen über die nötige Sachkunde für den Umgang mit biologischen Gefahrstoffen. Für Hermsdorf setzen wir ausschließlich qualifiziertes Personal ein.
Wir bieten Wohnungsräumung nach Todesfall in ganz Deutschland an, einschließlich Hermsdorf (Berlin). Unser Netzwerk ermöglicht schnelle Einsatzzeiten auch in ländlichen Regionen.
Der Vermieter sollte zunächst die Erben kontaktieren und das Mietverhältnis kündigen. Ist keine Kontaktaufnahme möglich, empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt oder das Nachlassgericht. Wir unterstützen in Hermsdorf bei der praktischen Umsetzung.
Nein, vor der Polizeifreigabe darf die Wohnung nicht betreten oder verändert werden. Sobald die Freigabe vorliegt, können wir in Hermsdorf sofort mit der Reinigung beginnen — auch kurzfristig.
Wir sind für Sie im Einsatz in Waidmannslust · Wohnungsräumung Glienicke/Nordbahn · Wohnungsräumung Frohnau · Wittenau · Märkisches Viertel · Wohnungsräumung Tegel · Reinickendorf · Hohen Neuendorf · Heiligensee · Niederschönhausen · Mühlenbecker Land · Französisch Buchholz · Hennigsdorf · Pankow · Wedding · Charlottenburg-Nord · Gesundbrunnen · Siemensstadt · Haselhorst · Hakenfelde · Wohnungsräumung in Berlin
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