Stirbt ein Mieter in Gunzenhausen, geht der Mietvertrag gemäß §§ 563–564 BGB auf die Erben über. Der Vertrag endet nicht automatisch mit dem Tod. Lebte der Verstorbene mit einem Ehe- oder Lebenspartner zusammen, tritt dieser automatisch in den Mietvertrag ein. Ansonsten müssen Sie als Vermieter die Erben ermitteln, oft über das Nachlassgericht. Die Erben haben ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat nach Kenntnisnahme des Todesfalls.
Betreten Sie die Wohnung nicht ohne Zustimmung der Erben oder des Nachlasspflegers. Wenn keine Erben auffindbar sind, bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger, der die Verwaltung übernimmt. Die Erbenermittlung kann Wochen bis Monate dauern. Als Vermieter sollten Sie folgende Schritte einleiten:
Wurde der Verstorbene erst nach längerer Liegezeit entdeckt, sind oft umfassende Sanierungsmaßnahmen nötig. Verwesungsgerüche setzen sich in porösen Materialien wie Estrich, Holzdielen und Polstermöbeln fest. Eine Ozonbehandlung (ab 12 €/m²) neutralisiert diese Gerüche auf molekularer Ebene. Biologische Rückstände müssen gemäß TRBA 250 und BiostoffV mit VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln beseitigt werden. Kontaminierte Materialien werden fachgerecht entsorgt (40 €/m³).
Eine fachgerechte Reinigung und Renovierung schafft Vertrauen bei neuen Mietern. Eine Offenlegungspflicht gegenüber Mietinteressenten besteht nur bei besonderen Umständen wie einem unnatürlichen Tod. Professionelle Sanierung erleichtert die Vermarktung erheblich. Kosten für eine Tatortreinigung beginnen bei etwa 500 €, abhängig vom Umfang der Kontamination.
Die Kosten trägt der Nachlass des Verstorbenen oder dessen Versicherung. Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen decken oft Schäden ab, die durch den Todesfall entstehen. Reicht der Nachlass nicht aus, kann die Situation über das Nachlassgericht geklärt werden. Wir unterstützen bei der Abwicklung mit der Versicherung.
Für eine kostenlose Besichtigung und Beratung in Gunzenhausen erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Kontaktieren Sie AST Deutschland unter 0800 6003005 — kostenfrei und rund um die Uhr. Nach Ihrem Anruf erhalten Sie zeitnah einen Kostenvoranschlag für die Wohnungsräumung nach Todesfall in Gunzenhausen. Alternativ: Kontaktformular.
Ja, der Vermieter oder die Hausverwaltung kann die Wohnungsräumung in Gunzenhausen beauftragen. Voraussetzung ist, dass das Mietverhältnis beendet ist (Kündigung an die Erben) oder eine Vollmacht vorliegt. Wir beraten Sie dazu unter 0800 6003005.
Die Sachkunde nach IfSG ist eine spezielle Qualifikation für den Umgang mit infektiösen Materialien und biologischen Gefahrstoffen. Sie umfasst Hygienemaßnahmen, Desinfektionsverfahren und die fachgerechte Entsorgung kontaminierter Materialien.
Schildern Sie möglichst genau, was passiert ist: Art des Vorfalls, Raumgröße, betroffene Flächen und — falls bekannt — den Zeitraum seit dem Ereignis. Fotos über unser Kontaktformular erleichtern die Einschätzung für Gunzenhausen erheblich.
Die Kosten hängen vom Umfang der Reinigung, der Raumgröße und dem Kontaminationsgrad ab. Bei einem Todesfall übernimmt häufig die Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung die Kosten. Wir erstellen Ihnen vorab einen kostenlosen Kostenvoranschlag für Gunzenhausen.
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