Ein Mieter verstirbt in Ihrer Immobilie in Guben. Für Vermieter beginnt damit ein Prozess, der rechtliche, finanzielle und praktische Fallstricke birgt. Viele gehen davon aus, der Mietvertrag ende automatisch – ein Irrtum, der zu Mietausfällen und Haftungsrisiken führen kann. Die §§ 563 und 564 BGB regeln die Rechtsnachfolge klar. Dieser Leitfaden erklärt die entscheidenden Schritte für Vermieter in Brandenburg.
Der Mietvertrag endet nicht mit dem Tod des Mieters. Er geht auf andere Personen über. Nach § 563 BGB treten Ehepartner, Lebenspartner oder Familienangehörige, die mit dem Verstorbenen in einem gemeinsamen Haushalt lebten, automatisch in den Vertrag ein. Sie übernehmen alle Rechte und Pflichten. Gab es keinen gemeinsamen Haushalt, greift § 564 BGB: Die Erben werden zu den neuen Mietern. Sowohl die eingetretenen Personen bzw. Erben als auch der Vermieter haben ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat, nachdem sie vom Todesfall Kenntnis erlangt haben. Bis zur wirksamen Kündigung und Übergabe der Wohnung laufen die Mietzahlungen weiter.
Finden sich keine Erben oder schlagen alle das Erbe aus, wird das Nachlassgericht aktiv. Es bestellt einen Nachlasspfleger, der den Nachlass sichert und verwaltet. Dieser wird zu Ihrem offiziellen Ansprechpartner für die Kündigung des Mietverhältnisses, die Räumung der Wohnung und die Begleichung offener Forderungen aus dem Nachlassvermögen. Eigenmächtiges Handeln Ihrerseits ist hierbei ausgeschlossen.
Nach der Freigabe der Wohnung durch die Polizei dürfen Sie die Räume nicht ohne Weiteres betreten. Das Betretungsrecht liegt bei den Erben oder dem bestellten Nachlasspfleger. Ein eigenmächtiges Betreten stellt eine verbotene Eigenmacht nach § 858 BGB dar und kann Schadensersatzansprüche auslösen. Eine Ausnahme besteht bei Gefahr im Verzug, etwa bei einem Wasserrohrbruch oder starker Geruchsbelästigung, die auf andere Wohneinheiten übergreift. Dokumentieren Sie jeden Zutritt lückenlos mit Fotos, Datum und Zeugen.
Melden Sie den Vorfall zeitnah Ihrer Gebäudeversicherung. Schäden an der Bausubstanz, wie durch Leichenflüssigkeit kontaminierter Estrich, Putz oder Holzböden, sind oft durch erweiterte Policen abgedeckt. Eine frühzeitige und detaillierte Schadensmeldung ist die Voraussetzung für eine reibungslose Kostenübernahme durch die Versicherung. Ohne professionelle Dokumentation lehnen Versicherer Leistungen häufig ab.
AST Deutschland unterstützt Vermieter in Guben bei der Sanierung nach einem Todesfall. Der Prozess beginnt mit einer kostenlosen Besichtigung, bei der ein staatlich geprüfter Desinfektor den Schaden bewertet. Auf dieser Basis erhalten Sie ein Festpreisangebot. Die Sanierung umfasst die Desinfektion mit VAH-gelisteten Mitteln gemäß RKI-Richtlinien, die fachgerechte Entfernung und Entsorgung kontaminierter Materialien (40 €/m³) sowie die Geruchsneutralisation mittels Ozonbehandlung (12 €/m²). Unsere Mitarbeiter arbeiten unter Einhaltung der TRBA 250 und tragen Schutzausrüstung der Kategorie III.
Die Kosten für die Sanierung trägt der Nachlass. Eine professionelle Reinigung beginnt bei 500 €. Wir erstellen eine lückenlose Dokumentation aller Maßnahmen, die von Versicherungen und Nachlassgerichten anerkannt wird. Diese Unterlagen sind entscheidend, um Ihre finanziellen Ansprüche abzusichern. Für eine Erstberatung und Terminvereinbarung erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005. Wir klären die ersten Schritte mit Ihnen, auch wenn die rechtliche Erbfolge noch nicht feststeht.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Guben. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich. Nach einer Schlüsselübergabe oder Zugangsberechtigung können wir den Einsatz in Guben eigenständig durchführen. Sie erhalten eine Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.
Die Gebäudeversicherung des Eigentümers oder die Hausratversicherung des Verstorbenen kann die Kosten in Guben tragen. Welche Versicherung zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab. Wir beraten Sie gerne.
Je nach Kontamination können Teppiche, Matratzen, Polstermöbel, Vorhänge, Tapeten und Bodenbeläge betroffen sein. Wir prüfen vor Ort in Guben, welche Materialien entsorgt und welche professionell gereinigt werden können.
Nein, vor der Polizeifreigabe darf die Wohnung nicht betreten oder verändert werden. Sobald die Freigabe vorliegt, können wir in Guben sofort mit der Reinigung beginnen — auch kurzfristig.
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