Der Tod eines Mieters ist eine schwierige Situation, die Vermieter sowohl emotional als auch organisatorisch fordert. In Gründau stehen wir Ihnen als erfahrener Partner zur Seite, um Sie in dieser belastenden Zeit zu unterstützen.
Ein Todesfall in der Mietwohnung bedeutet nicht automatisch das Ende des Mietverhältnisses. Gemäß §§ 563 und 564 BGB geht der Mietvertrag auf die Erben über. Als Vermieter sollten Sie die Wohnung in dieser Phase nicht ohne Zustimmung betreten. Häufig wird das Nachlassgericht aktiv und versiegelt die Räume, bis die Erben ermittelt sind.
Haben Sie Fragen zu den nächsten Schritten? Vereinbaren Sie eine kostenlose Besichtigung unter ☎︎ 0800 6003005.
Ein zentrales Thema ist die Kostenfrage, insbesondere wenn eine Sanierung nötig ist. Wenn ein Mieter längere Zeit unentdeckt geblieben ist, können Schäden oder Gerüche entstehen, die eine Reinigung erfordern. In solchen Fällen greifen oft Versicherungen wie die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung des Verstorbenen. Wir helfen Ihnen, die relevanten Policen zu identifizieren und unterstützen bei der Klärung.
Wenn ein Mieter verstorben ist und die Wohnung über längere Zeit unentdeckt blieb, sind oft umfangreiche Maßnahmen nötig. Geruchsneutralisation durch Ozonbehandlung (ab 12 €/m²) oder der Einsatz VAH-gelisteter Desinfektionsmittel gehören zu den gängigen Verfahren. Die Kosten für eine Tatortreinigung beginnen bei 500 €. Unser Ablauf: Besichtigung, Angebotserstellung, Durchführung und abschließende Freigabe.
Neben der Klärung des Mietverhältnisses und der Erbenlage ist es wichtig, die Wohnung sorgfältig aufzulösen und für eine Wiedervermietung vorzubereiten. Unser Team in Gründau steht Ihnen bei der Sanierung zur Seite. Für weitere Informationen erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Kontaktieren Sie AST Deutschland unter 0800 6003005 — kostenfrei und rund um die Uhr. Nach Ihrem Anruf erhalten Sie zeitnah einen Kostenvoranschlag für die Wohnungsräumung nach Todesfall in Gründau. Alternativ: Kontaktformular.
Ja, nach einer professionellen Wohnungsräumung nach Todesfall ist die Wohnung in Gründau wieder vollständig bewohnbar. Wir entfernen alle Kontaminationen und sorgen für eine hygienisch einwandfreie Übergabe.
Der Eigentümer oder die Hausverwaltung, Angehörige des Verstorbenen oder der Mieter können die Wohnungsräumung nach Todesfall beauftragen. In Gründau koordinieren wir bei Bedarf mit Vermieter, Hausverwaltung oder Nachlassgericht.
Ja, die Entsorgung kontaminierter Materialien ist in unserem Kostenvoranschlag für Gründau enthalten. Es entstehen keine versteckten Zusatzkosten.
Ja, über unser Kontaktformular können Sie Fotos hochladen. Bilder der betroffenen Räume helfen uns, den Umfang in Gründau besser einzuschätzen und Ihnen schneller einen realistischen Kostenvoranschlag zu erstellen.
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