Haben Sie erfahren, dass ein Mieter in Ihrer Wohnung in Greven verstorben ist? Ein Todesfall in der Mietwohnung stellt Vermieter vor rechtliche, organisatorische und emotionale Herausforderungen. Gerade in den ersten Stunden und Tagen ist es entscheidend, die richtigen Schritte einzuleiten.
Nach dem Tod eines Mieters geht der Mietvertrag gemäß § 563 und § 564 BGB automatisch auf die Erben über. Sie dürfen die Wohnung nicht eigenmächtig betreten, auch wenn sie etwa durch die Polizei bei einem unklaren Todesfall versiegelt wurde. Ein solcher Zugang wäre ein Verstoß gegen das Erbrecht und könnte rechtliche Konsequenzen haben. Nehmen Sie stattdessen Kontakt zum Nachlassgericht auf, das die Erben ermittelt. Das kann einige Tage oder Wochen dauern. Falls keine Erben gefunden werden, bestellt das Gericht einen Nachlasspfleger.
Ob der Mietvertrag weiterläuft, hängt davon ab, ob Erben den Vertrag fortführen oder kündigen. Ohne Kündigung läuft der Vertrag weiter, und die Miete ist von den Erben zu zahlen. Parallel stellt sich die Frage nach den Kosten für Reinigung oder Sanierung, besonders wenn der Verstorbene lange unentdeckt blieb. Oft übernehmen Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen des Verstorbenen solche Kosten — eine Abklärung lohnt sich.
Die Wohnungsauflösung darf erst erfolgen, wenn die Erbschaft geklärt ist. Bis dahin sollten Sie als Vermieter keine Gegenstände entfernen oder Veränderungen vornehmen. Sobald die Freigabe vorliegt, ist oft eine fachgerechte Reinigung oder Geruchsneutralisation notwendig, um die Wohnung wieder vermietbar zu machen. Besonders bei längerer Liegezeit können Gerüche oder Kontaminationen ein Problem darstellen.
Fachbetriebe bieten Lösungen wie Ozonbehandlungen (ca. 12 €/m²) oder Desinfektionen nach RKI-Richtlinien an. Auch Stigma-Management — der sensible Umgang mit der Vorgeschichte der Wohnung bei der Wiedervermietung — kann hilfreich sein.
Ein Überblick über die ersten Schritte nach einem Todesfall in der Mietwohnung:
Rufen Sie uns an unter ☎︎ 0800 6003005 — die Erstberatung ist kostenlos.
Unter 0800 6003005 erreichen Sie unsere Disponenten — kostenlos, 24 Stunden am Tag. Schildern Sie den Umfang der Wohnungsräumung nach Todesfall in Greven und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Alternativ über unser Online-Formular.
Schildern Sie möglichst genau, was passiert ist: Art des Vorfalls, Raumgröße, betroffene Flächen und — falls bekannt — den Zeitraum seit dem Ereignis. Fotos über unser Kontaktformular erleichtern die Einschätzung für Greven erheblich.
Unsere Mitarbeiter verfügen über Sachkunde nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und werden regelmäßig geschult. Sie arbeiten mit professioneller Schutzausrüstung und nach den Richtlinien des Robert Koch-Instituts.
Ja, unsere Einsatzfahrzeuge sind grundsätzlich unbeschriftet. In Greven und überall in Deutschland achten wir darauf, dass weder Fahrzeuge noch Mitarbeiter Rückschlüsse auf die Art des Auftrags zulassen.
Ja, bei Todesfällen übernimmt häufig die Hausratversicherung des Verstorbenen oder die Gebäudeversicherung des Eigentümers die Kosten. Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung und rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab.
Wir sind für Sie im Einsatz in Maestrup · Gimbte · Pentrup · Reckenfeld · Hembergen · Entrup · Sprakel · Westladbergen · Hansell · Gelmer · Wester · Suttorf · Saerbeck · Ladbergen · Nordwalde · Wohnungsräumung Emsdetten · Overbeck · Hölter · Sinningen · Kinderhaus · Wohnungsräumung Münster · Ostbevern · Wohnungsräumung Telgte · Havixbeck · Wohnungsräumung in Nordrhein-Westfalen
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