In Deutschland versterben jährlich etwa 900.000 Menschen, davon viele in Mietwohnungen innerhalb von Eigentümergemeinschaften. Wenn ein Mieter in Giengen an der Brenz verstorben ist, entstehen für Vermieter und Hausverwaltungen komplexe rechtliche und praktische Aufgaben. Das betrifft nicht nur den direkten Eigentümer, sondern die gesamte WEG, da Gerüche oder Schäden das Gemeinschaftseigentum beeinträchtigen können.
Viele Vermieter glauben fälschlicherweise, dass das Mietverhältnis sofort erlischt. Nach §§ 563 und 564 BGB tritt jedoch die Erbfolge ein, wodurch die Erben in alle Rechte und Pflichten des Mieters eintreten. Sie haften für Miete, Nebenkosten und eventuelle Schäden an der Wohnung. Als Vermieter dürfen Sie die Wohnung nicht eigenmächtig betreten oder räumen, auch wenn diese polizeilich versiegelt wurde. Solche Handlungen verletzen das Erbrecht und können zu Schadensersatzforderungen führen. Ihre erste Aufgabe besteht darin, das zuständige Nachlassgericht zu kontaktieren, falls keine Erben bekannt sind.
Das Nachlassgericht übernimmt die Erbenermittlung, ein Prozess, der sich über Wochen oder Monate hinziehen kann. Schlagen alle ermittelten Erben die Erbschaft aus, bestellt das Gericht einen Nachlasspfleger zur Verwaltung des Nachlasses. Dieser entscheidet dann über Räumung und Reinigung der Wohnung. In einer WEG sollten Sie die Hausverwaltung frühzeitig informieren, da andere Eigentümer durch Gerüche oder bauliche Schäden betroffen sein könnten. Dokumentieren Sie alle Kommunikation mit Behörden und Erben schriftlich.
Bei einem lang unentdeckten Todesfall in einer Mietwohnung entstehen oft erhebliche Kosten für Spezialreinigung und Geruchsbeseitigung. Die Erben haften für diese Aufwendungen, jedoch übernehmen Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen des Verstorbenen häufig die Kosten. Prüfen Sie daher zunächst den Versicherungsschutz, bevor Sie eigene Mittel einsetzen. Fachbetriebe in Giengen an der Brenz führen eine kostenlose Besichtigung durch und erstellen Kostenvoranschläge. Die Reinigung beginnt ab 500 €, Ozonbehandlungen zur Geruchsneutralisation ab 12 €/m². Die Arbeiten erfolgen nach BiostoffV.
In einer WEG sind die Pflichten bei einem verstorbenen Mieter komplexer als bei Einzeleigentum. Gerüche können durch Lüftungsschächte in andere Wohnungen gelangen und den Wert der gesamten Immobilie mindern. Informieren Sie zeitnah die Hausverwaltung und klären Sie, ob Gemeinschaftsflächen wie Treppenhäuser oder Keller betroffen sind. Diese müssen separat behandelt und über die Hausgeldabrechnung finanziert werden. Lassen Sie alle Sanierungsarbeiten dokumentieren, um bei späteren Diskussionen Ihre ordnungsgemäße Vorgehensweise belegen zu können.
Nach abgeschlossener Reinigung und Sanierung steht die Wiedervermietung an. Eine gründliche optische und geruchstechnische Aufbereitung ist daher wichtig für den Vermietungserfolg. Erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 - wir beraten Sie zum weiteren Vorgehen in Giengen an der Brenz.
Unter 0800 6003005 erreichen Sie unsere Disponenten — kostenlos, 24 Stunden am Tag. Schildern Sie den Umfang der Wohnungsräumung nach Todesfall in Giengen an der Brenz und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Alternativ über unser Online-Formular.
Nein. Wir arbeiten in Giengen an der Brenz grundsätzlich diskret — unbeschriftete Fahrzeuge, neutrale Arbeitskleidung, unauffälliger Transport der Materialien. Von außen ist nicht erkennbar, welche Art von Reinigung durchgeführt wird.
Ja, über unser Kontaktformular können Sie Fotos hochladen. Bilder der betroffenen Räume helfen uns, den Umfang in Giengen an der Brenz besser einzuschätzen und Ihnen schneller einen realistischen Kostenvoranschlag zu erstellen.
Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Die Sachkunde nach IfSG ist eine spezielle Qualifikation für den Umgang mit infektiösen Materialien und biologischen Gefahrstoffen. Sie umfasst Hygienemaßnahmen, Desinfektionsverfahren und die fachgerechte Entsorgung kontaminierter Materialien.
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