Ein Anruf der Polizei oder ein besorgter Nachbar bringt die Nachricht: Ihr Mieter in Genthin ist verstorben. Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters, sondern geht zunächst auf die Erben über. Bis zur Klärung der Erbfolge durch das Nachlassgericht müssen Sie bestimmte Fristen einhalten und dürfen die Wohnung nicht eigenmächtig betreten.
Nach §§563 und 564 BGB tritt die Erbengemeinschaft automatisch in den Mietvertrag ein. Das Nachlassgericht übernimmt die Erbenermittlung und prüft vorhandene Testamente oder ermittelt gesetzliche Erben. Werden keine Erben gefunden, bestellt das Gericht einen Nachlasspfleger zur Regelung der Angelegenheiten.
Die betroffene Wohnung bleibt bis zur Klärung der Erbfolge versiegelt. Ohne Zustimmung der Erben oder des Nachlassgerichts ist das Betreten rechtlich untersagt. Erst nach offizieller Freigabe können Sie Besichtigungen durchführen. Bei längerer Liegezeit des Verstorbenen entstehen oft erhebliche Geruchsbelastungen und Kontaminationen, die eine fachgerechte Sanierung erfordern.
Die Erben übernehmen alle Kosten, da sie in den Mietvertrag eintreten. Oft decken Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen des Verstorbenen solche Ausgaben ab. Bei Sanierung nach lang unentdecktem Todesfall werden meist Ozonbehandlungen (ab 12 €/m²) zur Geruchsneutralisation notwendig. Desinfektionsverfahren nach RKI-Richtlinien beseitigen gesundheitsgefährdende Kontaminationen.
Die Räumung erfolgt erst nach Zustimmung der Erben oder des Nachlasspflegers. Persönliche Gegenstände müssen inventarisiert und den Erben übergeben werden. Nach der Räumung beginnt die Sanierung: Schadensbeurteilung, Reinigung mit VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln nach BiostoffV und Geruchsneutralisation.
Vermieter müssen den Todesfall dem Nachlassgericht melden und die Rechte der Erben wahren. Keine eigenmächtigen Handlungen vornehmen. Nach der Freigabe sind Sie verpflichtet, die Wohnung in vermietbaren Zustand zu versetzen. Eine gründliche Sanierung beseitigt Gerüche, Kontaminationen und mögliche Stigmatisierung der Immobilie.
Versicherungen übernehmen häufig die Sanierungskosten. Für eine kostenlose Besichtigung in Genthin erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Genthin. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich. Nach einer Schlüsselübergabe oder Zugangsberechtigung können wir den Einsatz in Genthin eigenständig durchführen. Sie erhalten eine Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.
In vielen Fällen zahlt die Versicherung — je nach Situation die Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherung. Wir rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab. Für Genthin erhalten Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag unter 0800 6003005.
Die Kosten tragen zunächst die Erben oder der Vermieter. In vielen Fällen greift jedoch eine Versicherung — Hausrat, Gebäude oder Haftpflicht. Wir klären die Kostenübernahme in Genthin mit Ihnen gemeinsam.
Ja, alle eingesetzten Fachkräfte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) geschult und verfügen über die nötige Sachkunde für den Umgang mit biologischen Gefahrstoffen. Für Genthin setzen wir ausschließlich qualifiziertes Personal ein.
Wir sind für Sie im Einsatz in Wohnungsräumung Tangermünde · Tangerhütte · Wohnungsräumung Burg · Wohnungsräumung Rathenow · Brandenburg an der Havel · Stendal · Möckern · Bad Belzig · Gommern · Zerbst/Anhalt · Schönebeck · Wohnungsräumung in Sachsen-Anhalt
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