In Garbsen kommt es vor, dass Vermieter vor der schwierigen Situation stehen: Ein Mieter ist verstorben. Als Vermieter haben Sie rechtliche Pflichten und müssen bestimmte Schritte beachten, um sich vor Problemen zu schützen.
Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Nach §§ 563–564 BGB geht das Mietverhältnis auf die Erben über. Diese können das Mietverhältnis außerordentlich kündigen, sind aber bis zur Kündigung zur Mietzahlung verpflichtet. Ohne Erben wird das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellen.
Nein, Sie dürfen die versiegelte Wohnung nicht eigenmächtig betreten. Die örtliche Polizei oder das Ordnungsamt versiegelt die Wohnung nach dem Todesfall. Nur befugte Personen wie Erben, Nachlasspfleger oder Gerichtsvollzieher dürfen die Versiegelung aufheben. Ein eigenmächtiges Betreten kann rechtliche Konsequenzen haben.
Das Nachlassgericht ermittelt die Erben und bestellt bei Bedarf einen Nachlasspfleger. Dieser Prozess kann mehrere Wochen dauern. In dieser Zeit läuft die Miete weiter, auch wenn niemand in der Wohnung lebt. Dokumentieren Sie alle Schäden und Kosten sorgfältig.
Die Kostentragung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Erben haften für Schäden und Reinigungskosten, aber nur im Rahmen des Nachlasswerts. Bei einer Ausschlagung der Erbschaft springt oft die Hausratversicherung oder Haftpflichtversicherung des Verstorbenen ein. Prüfen Sie diese Möglichkeiten vor Beauftragung von Reinigungsarbeiten.
Wenn der verstorbene Mieter lange unentdeckt geblieben ist, entstehen oft erhebliche Gerüche und Kontaminationen. Normale Reinigungsfirmen können diese Schäden nicht beseitigen. Spezialisierte Tatortreiniger verwenden VAH-gelistete Desinfektionsmittel und arbeiten nach RKI-Richtlinien. Eine kostenlose Besichtigung hilft bei der Schadenseinschätzung.
Nach Klärung der Erbschaft beginnt die Wohnungsauflösung. Wertgegenstände müssen inventarisiert werden. Kontaminierte Möbel und Gegenstände erfordern eine fachgerechte Entsorgung als Sondermüll. Die Entsorgungskosten betragen etwa 40 €/m³ kontaminiertes Material.
Die professionelle Sanierung umfasst mehrere Schritte: Grobreinigung, Desinfektion, Geruchsneutralisation und Ozonbehandlung. Letztere kostet etwa 12 €/m² und eliminiert hartnäckige Gerüche molekular. Bei starken Kontaminationen müssen Bodenbeläge, Tapeten oder sogar Estrich entfernt werden.
Für die Wiedervermietung ist eine vollständige Geruchsneutralisation entscheidend. Potenzielle Mieter reagieren sensibel auf Gerüche oder das Wissen um einen Todesfall. Eine professionelle Sanierung verhindert Leerstand und Mietminderungen.
Dokumentieren Sie alle Schäden fotografisch vor Beginn der Arbeiten. Versicherungen verlangen detaillierte Nachweise über Schadensumfang und Sanierungsmaßnahmen. Bewahren Sie alle Rechnungen und Gutachten auf. Die Bearbeitung durch Versicherungen kann mehrere Monate dauern.
Rufen Sie uns an unter ☎︎ 0800 6003005 — die Erstberatung ist kostenlos.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Garbsen. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich. Nach einer Schlüsselübergabe oder Zugangsberechtigung können wir den Einsatz in Garbsen eigenständig durchführen. Sie erhalten eine Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.
Nein, vor der Polizeifreigabe darf die Wohnung nicht betreten oder verändert werden. Sobald die Freigabe vorliegt, können wir in Garbsen sofort mit der Reinigung beginnen — auch kurzfristig.
Je nach Kontamination können Teppiche, Matratzen, Polstermöbel, Vorhänge, Tapeten und Bodenbeläge betroffen sein. Wir prüfen vor Ort in Garbsen, welche Materialien entsorgt und welche professionell gereinigt werden können.
Die Gebäudeversicherung des Eigentümers oder die Hausratversicherung des Verstorbenen kann die Kosten in Garbsen tragen. Welche Versicherung zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab. Wir beraten Sie gerne.
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