Stirbt ein Mieter in der Wohnung, tickt die Uhr für Vermieter ab der ersten Minute. Die ersten 48 Stunden entscheiden über den weiteren Verlauf und mögliche rechtliche Konsequenzen. Der Mietvertrag läuft weiter, die Wohnung gehört rechtlich den Erben - auch wenn diese noch unbekannt sind. Eigenmächtiges Handeln kann strafbar werden.
Sofort nach Bekanntwerden des Todesfalls müssen Sie das Nachlassgericht kontaktieren. Dieses ermittelt die Erben oder bestellt einen Nachlasspfleger, falls keine Angehörigen auffindbar sind. Ohne deren Zustimmung dürfen Sie die Wohnung nicht betreten - Ausnahme: akute Gefahr wie Wasserschäden oder Gasgeruch. Der Vertrag geht nach §§ 563-564 BGB automatisch auf die Erben über. Eine Kündigung ist erst möglich, nachdem die Erbfolge geklärt wurde. Parallel zur Erbenermittlung sollten Sie bereits die Versicherungssituation prüfen lassen.
Wurde der Mieter erst nach längerer Zeit entdeckt, entstehen oft erhebliche Sanierungskosten. Biologische Rückstände, Gerüche und Schäden an Böden oder Wänden erfordern eine Reinigung nach BiostoffV. Zur Haftung: Zunächst greift die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung des Verstorbenen. Greifen diese nicht, haften die Erben - oder bei Erbausschlagung das Sozialamt für die Bestattungskosten, nicht aber für Wohnungsschäden.
Praktisch bedeutet das für Vermieter: Dokumentieren Sie alles fotografisch, sobald Zugang möglich ist. Erstellen Sie eine detaillierte Schadensaufstellung und holen Sie Kostenvoranschläge für notwendige Sanierungsarbeiten ein. Bei einem Todesfall in der Mietwohnung mit längerer Liegezeit sind meist folgende Maßnahmen nötig:
Zeitkritisch wird es, wenn eine Sanierung nach lang unentdecktem Todesfall ansteht. Hier können Gerüche in angrenzende Wohnungen ziehen und weitere Mieter beeinträchtigen. Das Nachlassgericht kann in solchen Fällen eine Eilentscheidung treffen und Sofortmaßnahmen genehmigen, bevor die Erbfolge vollständig geklärt ist. Bewahren Sie alle Belege auf und lassen Sie sich jede Maßnahme schriftlich genehmigen.
Spezialisierte Fachbetriebe kennen die rechtlichen Vorgaben und begleiten den gesamten Prozess - von der Schadensdokumentation bis zur finalen Freigabe. Erst erfolgt eine kostenlose Besichtigung zur Schadensbewertung, dann ein detailliertes Angebot mit Aufschlüsselung aller Positionen. Die eigentliche Reinigung beginnt mit der Dekontamination, gefolgt von der fachgerechten Entsorgung biologischer Materialien. Abschließend wird die Wohnung für die Wiedervermietung freigegeben.
Für eine unverbindliche Beratung in Fürstenwalde/Spree erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Unter 0800 6003005 erreichen Sie unsere Disponenten — kostenlos, 24 Stunden am Tag. Schildern Sie den Umfang der Wohnungsräumung nach Todesfall in Fürstenwalde/Spree und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Alternativ über unser Online-Formular.
Ja, die Entsorgung kontaminierter Materialien ist in unserem Kostenvoranschlag für Fürstenwalde/Spree enthalten. Es entstehen keine versteckten Zusatzkosten.
Ja, nach einer professionellen Wohnungsräumung nach Todesfall ist die Wohnung in Fürstenwalde/Spree wieder vollständig bewohnbar. Wir entfernen alle Kontaminationen und sorgen für eine hygienisch einwandfreie Übergabe.
Von Fürstenwalde/Spree aus betreuen wir die gesamte Umgebung. Unser Einsatzgebiet ist bundesweit, und wir sind in Brandenburg mit erfahrenen Fachkräften vertreten.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Nach Kündigung des Mietverhältnisses an die Erben und Ablauf der Kündigungsfrist kann der Vermieter die Wohnung in Fürstenwalde/Spree räumen lassen. Wir koordinieren den Prozess.
Wir sind für Sie im Einsatz in Wohnungsräumung Erkner · Wohnungsräumung Rüdersdorf bei Berlin · Wohnungsräumung Petershagen/Eggersdorf · Strausberg · Fredersdorf-Vogelsdorf · Schöneiche bei Berlin · Wildau · Zeuthen · Königs Wusterhausen · Friedrichshagen · Neuenhagen bei Berlin · Hoppegarten · Treptow-Köpenick · Frankfurt · Berlin Köpenick · Bohnsdorf · Köpenick · Mahlsdorf · Kaulsdorf · Marzahn-Hellersdorf · Wohnungsräumung in Brandenburg
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