Verstirbt ein Mieter in der Wohnung, stehen Vermieter vor einer Situation, die rechtliche und praktische Fragen aufwirft. Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod - nach §§ 563-564 BGB tritt die gesetzliche Erbfolge ein, wodurch die Erben in das Mietverhältnis eintreten. Häufig dauert es Wochen oder Monate, bis das Nachlassgericht die Erben ermittelt hat oder ein Nachlasspfleger bestellt wird.
Rechtlich dürfen Vermieter die Wohnung nicht eigenmächtig betreten, auch wenn diese polizeilich versiegelt wurde. Der Zugang erfolgt erst nach Freigabe durch die Behörden und Zustimmung der Erben oder des Nachlasspflegers. Diese Wartezeit kann problematisch werden, wenn ein Mieter verstorben und längere Zeit unentdeckt in der Wohnung geblieben ist. Geruchsbildung und Feuchtigkeit können die Bausubstanz beeinträchtigen und Nachbarwohnungen betreffen.
Die Erben übernehmen die Verantwortung für Räumung und Reinigung der Wohnung. Falls der Nachlass überschuldet ist oder die Erben die Erbschaft ausschlagen, kann die Kostentragung schwieriger werden. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Sanierungskosten - eine Prüfung der Versicherungsunterlagen ist ratsam. Bei längerer Liegezeit sind neben der Räumung auch fachgerechte Desinfektion und Geruchsbeseitigung erforderlich. Diese Arbeiten setzen Fachkräfte voraus, die nach RKI-Richtlinien vorgehen.
Nach Freigabe durch die Erben oder den Nachlasspfleger kann die Räumung beginnen. Bei längerer Liegezeit dringen Körperflüssigkeiten in Böden, Wände oder Möbel ein und hinterlassen gesundheitsgefährdende Bakterien und Viren. Eine normale Haushaltsreinigung reicht dann nicht aus - Tatortreinigung mit VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln wird notwendig. Die Entsorgung kontaminierter Gegenstände erfolgt als Sondermüll.
Die Dekontamination umfasst mehrere Arbeitsschritte: Zunächst werden alle betroffenen Oberflächen mit zugelassenen Desinfektionsmitteln behandelt. Stark kontaminierte Materialien werden fachgerecht entsorgt - Kosten ab 40 €/m³. Ozonbehandlungen neutralisieren hartnäckige Gerüche (ab 12 €/m²). Die Tatortreinigung beginnt ab 500 €. Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie eine Freigabebescheinigung, die bestätigt, dass die Wohnung wieder bewohnbar ist.
Eine kostenlose Besichtigung vor Ort hilft, den genauen Umfang der notwendigen Maßnahmen zu ermitteln. Erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 - wir beraten Sie zum weiteren Vorgehen in Friedrichsdorf.
Sie erreichen uns jederzeit unter 0800 6003005 (gebührenfrei). Nach einem kurzen Erstgespräch erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag für Friedrichsdorf. Auf Wunsch nutzen Sie auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload.
Je nach Kontamination können Teppiche, Matratzen, Polstermöbel, Vorhänge, Tapeten und Bodenbeläge betroffen sein. Wir prüfen vor Ort in Friedrichsdorf, welche Materialien entsorgt und welche professionell gereinigt werden können.
Wir legen großen Wert darauf, dass unser Einsatz in Friedrichsdorf für Außenstehende nicht als Wohnungsräumung nach Todesfall erkennbar ist. Unbeschriftete Fahrzeuge, neutrale Kleidung und diskrete Anlieferung gehören zu unserem Standard.
Wichtig: Bei polizeilichen Ermittlungen die Freigabe abwarten. Die Kosten können über die Versicherung laufen — wir helfen bei der Abwicklung. Bei Mietwohnungen in Friedrichsdorf sollte der Vermieter informiert werden.
Ja, wir arbeiten nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts und setzen zertifizierte Desinfektionsmittel ein. Unsere Verfahren entsprechen den geltenden Hygienestandards. Alle Einsätze in Friedrichsdorf werden dokumentiert.
Wir sind für Sie im Einsatz in Wohnungsräumung Bad Homburg v. d. Höhe · Wohnungsräumung Rosbach v. d. Höhe · Wohnungsräumung Nieder-Eschbach · Nieder-Erlenbach · Oberursel · Kalbach/Riedberg · Karben · Frankfurt-Nord-West · Neu-Anspach · Frankfurt-Nord-Ost · Bad Vilbel · Steinbach · Frankfurt-Mitte-Nord · Usingen · Eschersheim · Friedberg · Eckenheim · Dornbusch · Kronberg im Taunus · Bad Nauheim · Wohnungsräumung in Hessen
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