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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Fellbach
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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Fellbach

Veröffentlicht am 11. Februar 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
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Ein Todesfall in einer Mietwohnung stellt Vermieter vor rechtliche und praktische Herausforderungen. Besonders in den ersten 48 Stunden sind klare Schritte entscheidend, um Probleme zu vermeiden. In Fellbach kann ein solcher Fall schnell komplex werden, wenn der Mieter verstorben ist und die Wohnung nicht sofort betreten werden darf.

Mietvertrag bleibt zunächst bestehen

Nach dem Tod eines Mieters endet der Mietvertrag nicht automatisch. Gemäß §§ 563-564 BGB geht er auf die Erben über, die damit auch für die Miete haftbar sind. Erben oder im selben Haushalt lebende Personen können das Mietverhältnis fortsetzen oder innerhalb eines Monats kündigen (§ 564 BGB). Als Vermieter dürfen Sie die Wohnung nicht eigenmächtig betreten, selbst wenn sie versiegelt wurde oder der Verstorbene länger unentdeckt blieb. Eine Sanierung oder Räumung ist in dieser Phase nicht erlaubt.

Erbenermittlung und Nachlassgericht

Innerhalb der ersten 48 Stunden sollten Sie das zuständige Nachlassgericht informieren, falls keine Erben bekannt sind. Dieses Gericht übernimmt die Ermittlung und ernennt bei Bedarf einen Nachlasspfleger, der die Interessen des Nachlasses vertritt. Bis zur Klärung bleibt die Wohnung unberührt - eine eigenständige Räumung ist rechtlich nicht zulässig. Sollten keine Erben gefunden werden, übernimmt der Nachlasspfleger die Organisation. Diese Schritte können einige Wochen in Anspruch nehmen.

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Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung bei der Übergabe fotografisch. Diese Aufnahmen dienen als Nachweis für eventuelle Schadensersatzansprüche gegenüber den Erben oder der Versicherung.

Kosten und Haftung klären

Die Erben tragen die Kosten für Reinigung und Sanierung, falls Schäden oder Gerüche in der Wohnung bestehen. Oft decken jedoch Versicherungen wie die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung des Verstorbenen einen Teil der Kosten ab. Klären Sie dies mit den Erben oder dem Nachlasspfleger. Eine professionelle Sanierung kann notwendig sein, besonders bei lang unentdeckten Todesfällen. Die Kosten beginnen ab etwa 500 €, abhängig vom Aufwand. Die Versicherung übernimmt häufig die Kosten - wir unterstützen bei der Abwicklung.

Schlagen alle Erben das Erbe aus, fällt der Nachlass an den Fiskus. In diesem Fall kann es deutlich länger dauern, bis die Kostenfrage geklärt ist. Halten Sie alle Belege und Kostenvoranschläge sorgfältig fest.

Sanierung und Wiedervermietung planen

Erst nach Klärung der Erbschaft und Freigabe der Wohnung können Sie mit der Räumung und Sanierung beginnen. Bei Geruchsbelastungen, wie sie nach einem Todesfall häufig auftreten, ist eine Ozonbehandlung sinnvoll - die Kosten liegen ab 12 € pro Quadratmeter. Zusätzlich sollten Sie eine fachgerechte Reinigung nach RKI-Richtlinien einplanen, um gesundheitliche Risiken auszuschließen. Kontaminierte Materialien werden fachgerecht entsorgt, die Kosten dafür betragen circa 40 € pro Kubikmeter.

Für die Wiedervermietung ist eine vollständige Sanierung mit Abnahmeprotokoll empfehlenswert. Das Protokoll dokumentiert alle durchgeführten Maßnahmen und bestätigt die hygienische Unbedenklichkeit der Wohnung.

Eine kostenlose Besichtigung durch einen spezialisierten Fachbetrieb hilft, den Aufwand realistisch einzuschätzen. Kontaktieren Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 für eine unverbindliche Begutachtung in Fellbach.

Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
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Weitere Leistungen in Fellbach

Häufige Fragen zur Wohnungsräumung nach Todesfall in Fellbach

Unter 0800 6003005 erreichen Sie unsere Disponenten — kostenlos, 24 Stunden am Tag. Schildern Sie den Umfang der Wohnungsräumung nach Todesfall in Fellbach und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Alternativ über unser Online-Formular.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Nach Kündigung des Mietverhältnisses an die Erben und Ablauf der Kündigungsfrist kann der Vermieter die Wohnung in Fellbach räumen lassen. Wir koordinieren den Prozess.

Kontaminierte Materialien werden fachgerecht als Sondermüll entsorgt. Wir arbeiten mit zugelassenen Entsorgungsbetrieben zusammen und dokumentieren die ordnungsgemäße Entsorgung in Fellbach lückenlos.

Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Schildern Sie möglichst genau, was passiert ist: Art des Vorfalls, Raumgröße, betroffene Flächen und — falls bekannt — den Zeitraum seit dem Ereignis. Fotos über unser Kontaktformular erleichtern die Einschätzung für Fellbach erheblich.

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