Verstirbt ein Mieter in der Wohnung, stehen Vermieter vor rechtlichen und praktischen Herausforderungen. Der Mietvertrag geht nach §§ 563, 564 BGB automatisch auf die Erben über. Vermieter dürfen die Wohnung nicht eigenmächtig betreten oder räumen. Erst nach Klärung der Erbschaft oder Bestellung eines Nachlasspflegers durch das Nachlassgericht können weitere Schritte eingeleitet werden.
Besonders problematisch wird es, wenn der Mieter erst nach Tagen oder Wochen entdeckt wird. Dann sind Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Die Kosten tragen die Erben. Schlagen diese das Erbe aus, haftet der Nachlass bis zur Höhe des Nachlasswerts. Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen des Verstorbenen übernehmen oft einen Teil der Reinigungskosten.
Die Erben können den Mietvertrag nach § 564 BGB mit einer Frist von einem Monat kündigen. Ohne Kündigung läuft der Vertrag normal weiter. Gibt es keine Erben oder wird die Erbschaft ausgeschlagen, bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger, der den Nachlass verwaltet und ebenfalls kündigen kann.
Vermieter müssen diese Fristen abwarten. Der Todesfall allein berechtigt nicht zur Kündigung.
Nehmen die Erben das Erbe an, haften sie für alle Mieterpflichten - einschließlich Reinigung und Reparaturen. Bei Erbausschlagung haftet der Nachlass beschränkt. Versicherungen prüfen jeden Fall einzeln. Hausratversicherungen decken manchmal Schäden ab, Haftpflichtversicherungen greifen bei Schäden an der Mietsache. Eine frühzeitige Klärung mit den Versicherern spart Zeit.
Nach der behördlichen Freigabe beginnt die Bestandsaufnahme. Fachbetriebe bewerten Kontamination und Geruchsbelastung nach BiostoffV. Die Reinigung erfolgt mit VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln. Bei starker Geruchsbelastung ist eine Ozonbehandlung (ab 12 €/m²) erforderlich. Möbel und Textilien müssen meist fachgerecht entsorgt werden. Tatortreinigung beginnt ab 500 €, Entsorgung bei ca. 40 €/m³.
Das sogenannte Stigma muss neuen Mietern nicht zwingend mitgeteilt werden. Ausnahme: Der Tod ereignete sich unter besonderen Umständen oder es gab längere Liegezeiten. Neue Bodenbeläge und frische Wandfarbe können das Stigma mildern.
Für eine kostenlose Besichtigung in Espelkamp erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Rufen Sie unsere kostenlose Beratungshotline 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie uns über das Kontaktformular erreichen. Wir koordinieren den Einsatz in Espelkamp und Umgebung.
Ja. Nach der Wohnungsräumung nach Todesfall in Espelkamp übergeben wir die Wohnung in einem hygienisch einwandfreien Zustand. Alle Kontaminationen werden beseitigt, sodass Sie bedenkenlos einziehen können.
Rund um Espelkamp sind wir unter anderem in Rahden, Lübbecke, Hille, Hüllhorst und Stemwede tätig. Unser Netzwerk in Nordrhein-Westfalen ermöglicht kurze Anfahrtswege und schnelle Einsatzzeiten.
Bei einem Todesfall mit polizeilicher Ermittlung muss die Wohnung in Espelkamp erst von der Polizei freigegeben werden. Erst danach darf die Reinigung beginnen. Wir beraten Sie dazu gerne unter 0800 6003005.
Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
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