Verstirbt ein Mieter in Erkrath, stehen Sie als Vermieter vor rechtlichen und praktischen Fragen. Der Mietvertrag endet nicht mit dem Tod — nach §§ 563–564 BGB treten die Erben ein und haften für Miete und Schäden. Erben können mit gesetzlicher Frist kündigen. Bis dahin dürfen Sie die Wohnung nicht eigenmächtig betreten.
Das Nachlassgericht ermittelt die Erben über Testament oder gesetzliche Erbfolge. Dieser Prozess kann Wochen bis Monate dauern. Werden keine Erben gefunden oder schlagen diese das Erbe aus, bestellt das Gericht einen Nachlasspfleger. Erst nach Klärung der Erbschaft können Wohnungsräumung und Sanierung beginnen.
Die Erben tragen die Kosten für Reinigung und Sanierung. Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen des Verstorbenen können die Ausgaben übernehmen. Eine Tatortreinigung beginnt ab 500 €, Ozonbehandlungen zur Geruchsneutralisation kosten ab 12 €/m², die Entsorgung kontaminierter Materialien ab 40 €/m³. Die Desinfektion erfolgt mit VAH-gelisteten Mitteln nach TRBA 250 und RKI-Richtlinien.
Für eine kostenlose Besichtigung und unverbindliche Beratung in Erkrath erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Unter 0800 6003005 erreichen Sie unsere Disponenten — kostenlos, 24 Stunden am Tag. Schildern Sie den Umfang der Wohnungsräumung nach Todesfall in Erkrath und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Alternativ über unser Online-Formular.
Schildern Sie möglichst genau, was passiert ist: Art des Vorfalls, Raumgröße, betroffene Flächen und — falls bekannt — den Zeitraum seit dem Ereignis. Fotos über unser Kontaktformular erleichtern die Einschätzung für Erkrath erheblich.
Kontaminierte Materialien werden fachgerecht als Sondermüll entsorgt. Wir arbeiten mit zugelassenen Entsorgungsbetrieben zusammen und dokumentieren die ordnungsgemäße Entsorgung in Erkrath lückenlos.
Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Ja, nach unserer Wohnungsräumung nach Todesfall ist die Wohnung in Erkrath hygienisch unbedenklich. Alle Oberflächen werden desinfiziert, kontaminierte Materialien fachgerecht entsorgt und bei Bedarf eine Geruchsneutralisation durchgeführt.
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