In ländlichen Gemeinden bleibt ein verstorbener Mieter manchmal wochenlang unentdeckt. In Edigheim, einem Stadtteil von Ludwigshafen mit teils älteren Mietshäusern, betrifft das vor allem alleinstehende Bewohner ohne regelmäßigen Kontakt zu Nachbarn. Wird ein Mieter tot in der Wohnung gefunden, stehen Vermieter vor einer Situation, die rechtlich wie praktisch komplex ist. Der Mietvertrag endet nämlich nicht mit dem Tod - er geht nach § 563 und § 564 BGB auf die Erben über.
Zunächst das Wichtigste: Die Wohnung darf nicht eigenmächtig betreten werden. Selbst wenn die Miete ausbleibt. Selbst wenn Geruch aus der Wohnung dringt. Ohne Zustimmung der Erben oder einen Beschluss des Nachlassgerichts fehlt die rechtliche Grundlage. Wer als Vermieter trotzdem die Wohnung öffnet und Gegenstände entfernt, riskiert Schadensersatzforderungen der Erben.
Doch wer sind die Erben überhaupt? In Edigheim - wo manche Familien seit Jahrhunderten verwurzelt sind, der Ort wurde bereits 772 im Lorscher Codex erwähnt - lassen sich Angehörige manchmal über lokale Kontakte ermitteln. Häufig aber nicht. Dann muss das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellen, der als Ansprechpartner für den Vermieter fungiert und rechtswirksame Entscheidungen treffen kann. Nur dieser darf den Mietvertrag kündigen oder die Wohnungsauflösung veranlassen.
Lag der Verstorbene längere Zeit unentdeckt, besteht eine erhebliche Infektionsgefahr. Verwesungsflüssigkeit dringt in Bodenbeläge, Estrich und Wände ein. Hier greifen die Vorgaben der BiostoffV. Die Reinigung muss durch ausgebildete Fachkräfte erfolgen, die einen Maßnahmenplan erstellen und dokumentiert arbeiten. Normale Reinigungsmittel reichen nicht aus - es kommen VAH-gelistete Desinfektionsmittel und spezielle Tenside zum Einsatz.
Bei einer kostenlosen Besichtigung vor Ort lässt sich der Umfang einschätzen. Typische Kosten: Tatortreinigung ab 500 €, Estrichsanierung und Ozonbehandlung ab 12 €/m², Entsorgung kontaminierter Materialien ab 40 €/m³. Diese Kosten tragen die Erben. Existiert eine Hausratversicherung des Verstorbenen oder eine Gebäudeversicherung des Vermieters, übernimmt diese häufig einen Teil.
Für die Wiedervermietung reicht eine Reinigung allein oft nicht. Gerüche setzen sich in Putz und Holz fest. Ohne fachgerechte Geruchsneutralisation - etwa durch mehrtägige Ozonbehandlung - bleibt das Problem bestehen. Und dann? Potenzielle Nachmieter bemerken es sofort. Eine gründliche Sanierung nach einem Todesfall in der Mietwohnung schützt vor Leerstand und Mietausfall. Sie dokumentiert gegenüber neuen Mietern, dass die Wohnung fachgerecht aufbereitet wurde.
Der Ablauf ist klar: Erbenermittlung abwarten, Freigabe einholen, Besichtigung, Angebot, Reinigung, Freigabemessung. Erst dann kann neu vermietet werden.
Erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 - wir beraten zum Vorgehen in Edigheim.
Unter 0800 6003005 erreichen Sie unsere Disponenten — kostenlos, 24 Stunden am Tag. Schildern Sie den Umfang der Wohnungsräumung nach Todesfall in Edigheim und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Alternativ über unser Online-Formular.
Ja, die Entsorgung kontaminierter Materialien ist in unserem Kostenvoranschlag für Edigheim enthalten. Es entstehen keine versteckten Zusatzkosten.
Ja, der Vermieter oder die Hausverwaltung kann die Wohnungsräumung in Edigheim beauftragen. Voraussetzung ist, dass das Mietverhältnis beendet ist (Kündigung an die Erben) oder eine Vollmacht vorliegt. Wir beraten Sie dazu unter 0800 6003005.
Von Edigheim aus betreuen wir die gesamte Umgebung. Unser Einsatzgebiet ist bundesweit, und wir sind in Rheinland-Pfalz mit erfahrenen Fachkräften vertreten.
Schildern Sie möglichst genau, was passiert ist: Art des Vorfalls, Raumgröße, betroffene Flächen und — falls bekannt — den Zeitraum seit dem Ereignis. Fotos über unser Kontaktformular erleichtern die Einschätzung für Edigheim erheblich.
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