Ein Nachlassgericht bestellt einen Nachlasspfleger, wenn keine Erben bekannt sind. Das dauert. Vermieter warten. Auch in Düsseldorf-Pempelfort ist diese Situation für Hauseigentümer und Hausverwaltungen keine Seltenheit.
Rechtlich gilt nach § 563 und § 564 BGB: Der Mietvertrag geht beim Todesfall in der Mietwohnung zunächst auf die Erben über. Ist der Mieter verstorben und sind keine Angehörigen bekannt, bleibt der Vertrag bis zur Klärung bestehen. Den Mietvertrag kündigen, die Wohnung betreten oder Gegenstände entfernen darf der Vermieter in dieser Phase nicht eigenmächtig - auch nicht, wenn die Wohnung offensichtlich verwahrlost ist. Dieses Betretungsverbot gilt selbst dann, wenn Geruchsbelästigungen andere Mieter belasten.
Für Eigentumswohnungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft verschärft sich die Lage: Die Hausverwaltung ist gegenüber den übrigen Eigentümern auskunftspflichtig, kann aber ohne Rechtsgrundlage nicht handeln. Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Nachlassgericht zur Klärung des Verfahrens. Liegen Erben vor, treten diese in den Mietvertrag ein und sind Ansprechpartner für Kündigung und Wohnungsübergabe. Liegt keine Erbschaftsannahme vor, wird ein Nachlasspfleger bestellt.
Erst nach dieser Klärung darf die Wohnungsräumung beginnen. Fachkräfte übernehmen dann Entrümpelung, Reinigung und Desinfektion nach BiostoffV. Bei längerem Liegefall besteht Infektionsgefahr durch biologische Kontamination; VAH-gelistete Desinfektionsmittel und Tenside kommen zum Einsatz, kontaminierter Estrich wird vollständig entfernt. Den Maßnahmenplan erstellt AST Deutschland nach einer kostenlosen Besichtigung vor Ort.
Reinigungskosten beginnen ab 500 €, Arbeitsstunden liegen bei ca. 40 €/h und Entsorgung bei ca. 40 €/m³ - diese Kosten werden aus dem Nachlass beglichen. Parallel übernimmt häufig die Gebäudeversicherung des Vermieters einen erheblichen Teil der Sanierungskosten. Die Ozonbehandlung zur Geruchsneutralisation kostet ab 12 €/m² und erleichtert die Wiedervermietung deutlich.
Nehmen Sie sich die Zeit. Um die Wohnung kümmern wir uns. ☎︎ 0800 6003005.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Düsseldorf-Pempelfort. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich. Nach einer Schlüsselübergabe oder Zugangsberechtigung können wir den Einsatz in Düsseldorf-Pempelfort eigenständig durchführen. Sie erhalten eine Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.
In vielen Fällen zahlt die Versicherung — je nach Situation die Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherung. Wir rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab. Für Düsseldorf-Pempelfort erhalten Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag unter 0800 6003005.
Die Kosten tragen zunächst die Erben oder der Vermieter. In vielen Fällen greift jedoch eine Versicherung — Hausrat, Gebäude oder Haftpflicht. Wir klären die Kostenübernahme in Düsseldorf-Pempelfort mit Ihnen gemeinsam.
Nein, vor der Polizeifreigabe darf die Wohnung nicht betreten oder verändert werden. Sobald die Freigabe vorliegt, können wir in Düsseldorf-Pempelfort sofort mit der Reinigung beginnen — auch kurzfristig.
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