In Dachau kommt es immer wieder vor, dass Vermieter mit dem sensiblen Thema eines verstorbenen Mieters konfrontiert werden. Der Tod eines Mieters in der Wohnung stellt Sie vor rechtliche, organisatorische und emotionale Herausforderungen. Dieser Ratgeber klärt die ersten Schritte bei einem Todesfall in der Mietwohnung und unterstützt Sie dabei, die Situation sachgerecht zu bewältigen.
Bei einem Todesfall in der Mietwohnung geht der Mietvertrag gemäß §§ 563–564 BGB auf die Erben über. Sie als Vermieter dürfen die Wohnung nicht eigenmächtig betreten, auch wenn sie versiegelt wurde. Eine eigenständige Räumung oder Sanierung ist rechtlich nicht zulässig, solange die Erbschaft nicht geklärt ist. Wenden Sie sich an das zuständige Nachlassgericht, um die Erben zu ermitteln – dies kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Bis dahin bleibt die Wohnung unberührt.
Wenn keine Erben ermittelt werden können, bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger. Dieser übernimmt die Verantwortung für die Wohnung und entscheidet über die nächsten Schritte. Bei einem Mieter, der lange unentdeckt verstorben ist, können zusätzliche Probleme wie Gerüche oder Schäden auftreten, die eine Sanierung erfordern. In vielen Fällen decken Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen des Verstorbenen die Kosten für Reinigung und Sanierung.
Die Kostenfrage ist oft zentral. Die Erben oder der Nachlasspfleger sind für die Reinigung und Wohnungsauflösung verantwortlich. Eine Hausratversicherung kann jedoch die Kosten übernehmen, wenn Schäden dokumentiert sind. Für eine professionelle Einschätzung empfiehlt sich eine kostenlose Besichtigung durch einen Fachbetrieb in Dachau. Kontaktieren Sie hierzu unter ☎︎ 0800 6003005 einen regionalen Anbieter, der Ihnen ein unverbindliches Angebot erstellt und die Situation bewertet.
Gerade bei einem lang unentdeckten Todesfall sind aufwendige Maßnahmen notwendig. Eine Tatortreinigung nach RKI-Richtlinien und TRBA 250 entfernt biologische Rückstände, während eine Ozonbehandlung (ca. 12 €/m²) Gerüche neutralisiert. Desinfektionsmittel gemäß VAH-Liste stellen die erforderlichen hygienischen Standards sicher. Erst nach vollständiger Reinigung und Freigabe durch einen Fachbetrieb ist eine Wiedervermietung möglich. Auch ein Stigma-Management kann sinnvoll sein, um potenzielle Mieter nicht abzuschrecken.
Die Zuständigkeit für die Räumung hängt von der Erbschaft ab. Erst nach Klärung durch das Nachlassgericht oder die Erben darf die Wohnungsauflösung erfolgen. Als Vermieter sollten Sie sich rechtlich absichern und keine voreiligen Schritte unternehmen. Ein regionaler Dienstleister aus Bayern kann Sie bei der Organisation unterstützen und eine fachgerechte Reinigung übernehmen.
Lassen Sie sich von Experten vor Ort in Dachau beraten. Eine kostenlose Besichtigung hilft, den Aufwand der Arbeiten – von der Reinigung bis zur Entsorgung (ca. 40 €/m³) – zu bestimmen. Rufen Sie unter ☎︎ 0800 6003005 an, um die nächsten Schritte zu planen und Ihre Immobilie wieder nutzbar zu machen.
Unter 0800 6003005 erreichen Sie unsere Disponenten — kostenlos, 24 Stunden am Tag. Schildern Sie den Umfang der Wohnungsräumung nach Todesfall in Dachau und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Alternativ über unser Online-Formular.
Nein. Wir arbeiten in Dachau grundsätzlich diskret — unbeschriftete Fahrzeuge, neutrale Arbeitskleidung, unauffälliger Transport der Materialien. Von außen ist nicht erkennbar, welche Art von Reinigung durchgeführt wird.
Kontaminierte Materialien werden fachgerecht als Sondermüll entsorgt. Wir arbeiten mit zugelassenen Entsorgungsbetrieben zusammen und dokumentieren die ordnungsgemäße Entsorgung in Dachau lückenlos.
Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Die Sachkunde nach IfSG ist eine spezielle Qualifikation für den Umgang mit infektiösen Materialien und biologischen Gefahrstoffen. Sie umfasst Hygienemaßnahmen, Desinfektionsverfahren und die fachgerechte Entsorgung kontaminierter Materialien.
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