Der Tod eines Mieters stellt Vermieter vor eine schwierige Situation. Wenn ein Mieter verstorben ist, tauchen viele Fragen auf: Was passiert mit dem Mietvertrag? Wer übernimmt die Kosten für eine Reinigung oder Sanierung? Besonders in Buchen kann ein Todesfall in einer Mietwohnung schnell zu Unsicherheiten führen. Dieser Ratgeber hilft Ihnen, die rechtlichen und praktischen Schritte zu verstehen und richtig zu handeln.
Stirbt ein Mieter, endet der Mietvertrag nicht automatisch. Gemäß §§ 563-564 BGB geht das Mietverhältnis auf die Erben über. Das bedeutet, dass die Erben zunächst für die Miete und alle Verpflichtungen verantwortlich sind. Als Vermieter dürfen Sie die Wohnung nicht eigenmächtig betreten, selbst wenn sie versiegelt wurde. Warten Sie auf die Klärung durch das Nachlassgericht, das die Erben ermittelt – dieser Prozess kann einige Wochen dauern.
Grundsätzlich sind die Erben für die Kosten verantwortlich, etwa bei einer notwendigen Sanierung, falls der Todesfall lange unentdeckt blieb. Oft decken jedoch Versicherungen wie die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung des Verstorbenen solche Ausgaben. Wenn keine Erben ermittelt werden können, übernimmt ein vom Nachlassgericht bestellter Nachlasspfleger die Abwicklung. Klären Sie diese Punkte, bevor Sie weitere Schritte einleiten.
Erst wenn die Erbschaft geklärt ist, darf die Wohnung aufgelöst werden. Bis dahin sollten Sie als Vermieter Geduld zeigen und keine eigenständigen Maßnahmen ergreifen. Sobald die Freigabe erfolgt, empfiehlt sich die Beauftragung eines Fachbetriebs für die Reinigung. Kontaktieren Sie hierzu einen Fachbetrieb unter ☎︎ 0800 6003005 und fragen Sie nach einer kostenlosen Besichtigung, um den Aufwand einzuschätzen.
Bei einem Todesfall in der Mietwohnung können Kosten für eine professionelle Reinigung oder Geruchsneutralisation entstehen. Der Ablauf ist klar strukturiert: Nach der Besichtigung erhalten Sie ein Angebot, danach erfolgt die Reinigung nach Standards wie der TRBA 250 oder mit VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln. Abschließend wird die Wohnung freigegeben, oft mit einer Ozonbehandlung (ca. 12 €/m²), um Gerüche zu beseitigen. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie die Wohnung schnell wiedervermieten möchten.
Nach einem Todesfall in der Mietwohnung ist die gründliche Sanierung der erste Schritt zur Wiedervermietung. Fachbetriebe unterstützen Sie dabei, die Räume wieder nutzbar zu machen. Die Kosten können oft über Versicherungen abgerechnet werden – lassen Sie dies im Vorfeld prüfen. So schaffen Sie die Grundlage, Ihre Immobilie in Buchen wieder erfolgreich zu vermieten.
Unter 0800 6003005 erreichen Sie unsere Disponenten — kostenlos, 24 Stunden am Tag. Schildern Sie den Umfang der Wohnungsräumung nach Todesfall in Buchen und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Alternativ über unser Online-Formular.
Schildern Sie möglichst genau, was passiert ist: Art des Vorfalls, Raumgröße, betroffene Flächen und — falls bekannt — den Zeitraum seit dem Ereignis. Fotos über unser Kontaktformular erleichtern die Einschätzung für Buchen erheblich.
Kontaminierte Materialien werden fachgerecht als Sondermüll entsorgt. Wir arbeiten mit zugelassenen Entsorgungsbetrieben zusammen und dokumentieren die ordnungsgemäße Entsorgung in Buchen lückenlos.
Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Die Sachkunde nach IfSG ist eine spezielle Qualifikation für den Umgang mit infektiösen Materialien und biologischen Gefahrstoffen. Sie umfasst Hygienemaßnahmen, Desinfektionsverfahren und die fachgerechte Entsorgung kontaminierter Materialien.
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