Ein Todesfall in einer Mietwohnung stellt Sie als Vermieter oder Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) vor komplexe Aufgaben. Besonders in Mosbach mit seinen vielen Eigentumswohnungen sind solche Situationen nicht selten und erfordern sowohl rechtliches als auch praktisches Fingerspitzengefühl. Der Tod eines Mieters in der Wohnung bringt Fragen mit sich: Wer übernimmt die Kosten, wie läuft die Wohnungsübergabe, und welche Pflichten haben Sie als Vermieter? Das Team unterstützt Sie in dieser schwierigen Phase mit Erfahrung und Diskretion.
Gerne klären wir die ersten Schritte bei einer kostenlosen Besichtigung. Rufen Sie uns einfach unter ☎︎ 0800 6003005 an, um einen Termin zu vereinbaren.
Stirbt ein Mieter, geht der Mietvertrag gemäß § 563 und § 564 BGB auf die Erben über. Das bedeutet für Sie als Vermieter, dass der Mietvertrag nach dem Tod des Mieters nicht automatisch endet, sondern weiterläuft, bis die Erben eine Entscheidung treffen. Besonders in Eigentumswohnungen in Baden-Württemberg müssen Sie die Hausverwaltung oder WEG informieren, da diese oft in die Abwicklung eingebunden ist. Die Pflichten des Vermieters bei einem verstorbenen Mieter beinhalten unter anderem, den Zugang zur Wohnung nicht eigenmächtig zu erzwingen, falls diese versiegelt wurde.
Der Fachbetrieb steht Ihnen für eine erste Einschätzung zur Seite. Kontaktieren Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 für eine unverbindliche Beratung.
Die Ermittlung der Erben kann Zeit in Anspruch nehmen und wird vom zuständigen Nachlassgericht in Mosbach durchgeführt. Solange die Erbfolge unklar ist, bleiben die Mietzahlungen bestehen, auch wenn niemand in der Wohnung lebt. Als Vermieter oder WEG-Vertreter sollten Sie sich regelmäßig über den Stand beim Amtsgericht informieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Die Pflichten des Vermieters umfassen auch die Koordination mit einem möglichen Nachlasspfleger, falls keine Erben gefunden werden.
Für Fragen zur Abwicklung sind wir für Sie da. Vereinbaren Sie einen Termin unter ☎︎ 0800 6003005.
Die Kosten für eine Tatortreinigung oder Sanierung nach einem Todesfall Mietwohnung fallen den Erben zu. Oft übernehmen jedoch Versicherungen des Verstorbenen, wie eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung, einen Teil oder die gesamten Kosten. Die Experten prüfen für Sie, ob eine solche Deckung besteht, und unterstützen bei der Abwicklung mit der Versicherung. Unsere Arbeit orientiert sich an RKI-Richtlinien und der BiostoffV, um eine fachgerechte Reinigung zu gewährleisten.
Lassen Sie uns die Lage vor Ort prüfen. Rufen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 an, um eine kostenlose Besichtigung zu vereinbaren.
In Eigentumswohnungen in Mosbach ist die Zusammenarbeit mit der Hausverwaltung essenziell, wenn es darum geht, die Wohnungsräumung nach dem Tod des Mieters zu organisieren. Die WEG muss über den Todesfall informiert werden, da Geruchsbelästigungen oder andere Beeinträchtigungen benachbarte Wohnungen betreffen können. Erst nach Klärung der Erbschaft oder Bestellung eines Nachlasspflegers darf die Wohnung betreten und geräumt werden. Unsere Teams arbeiten diskret und berücksichtigen die Interessen aller Beteiligten.
Fachkräfte unterstützen Sie bei der Organisation. Erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 für eine individuelle Beratung.
Nach einem unentdeckten Todesfall sind oft umfassende Maßnahmen nötig, um die Wohnung wieder nutzbar zu machen. Neben der Tatortreinigung, die bei uns ab 500 € beginnt, kann eine Ozonbehandlung für 12 € pro Quadratmeter zur Geruchsbeseitigung erforderlich sein. Wir verwenden VAH-gelistete Desinfektionsmittel und halten uns an TRBA 250, um eine vollständige Reinigung sicherzustellen. So bereiten wir die Wohnung in Baden-Württemberg für eine Wiedervermietung vor.
Wir erstellen Ihnen ein transparentes Angebot. Sprechen Sie mit uns unter ☎︎ 0800 6003005, um die nächsten Schritte zu planen.
Unter 0800 6003005 erreichen Sie unsere Disponenten — kostenlos, 24 Stunden am Tag. Schildern Sie den Umfang der Wohnungsräumung nach Todesfall in Mosbach und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Alternativ über unser Online-Formular.
Nein. Wir arbeiten in Mosbach grundsätzlich diskret — unbeschriftete Fahrzeuge, neutrale Arbeitskleidung, unauffälliger Transport der Materialien. Von außen ist nicht erkennbar, welche Art von Reinigung durchgeführt wird.
Ja, der Vermieter oder die Hausverwaltung kann die Wohnungsräumung in Mosbach beauftragen. Voraussetzung ist, dass das Mietverhältnis beendet ist (Kündigung an die Erben) oder eine Vollmacht vorliegt. Wir beraten Sie dazu unter 0800 6003005.
Für einen Kostenvoranschlag benötigen wir: Art des Vorfalls, Raumgröße (ungefähre m²), Anzahl betroffener Räume und möglichst Fotos. Rufen Sie 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Die Sachkunde nach IfSG ist eine spezielle Qualifikation für den Umgang mit infektiösen Materialien und biologischen Gefahrstoffen. Sie umfasst Hygienemaßnahmen, Desinfektionsverfahren und die fachgerechte Entsorgung kontaminierter Materialien.
Wir sind für Sie im Einsatz in Hardhof · Nüstenbach · Neckarelz · Diedesheim · Neckarburken · Schreckhof · Obrigheim · Neckarzimmern · Steinbach · Hochhausen · Dallau · Dornbach · Lohrbach · Reichenbuch · Sulzbach · Haßmersheim · Michaelsberg · Elztal · Guttenbach · Binau · Wohnungsräumung Bad Rappenau · Bad Friedrichshall · Eberbach · Wohnungsräumung Neckarsulm · Wohnungsräumung Sinsheim · Wohnungsräumung in Baden-Württemberg
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