Ihr Mieter ist verstorben, die Nachbarn melden starken Geruch, die Polizei öffnet die Wohnung - und Sie als Vermieter in Bissendorf stehen vor einer verschlossenen Tür und vielen Fragen. Genau an diesem Punkt brauchen Sie Klarheit: rechtlich, organisatorisch und zu den Kosten von Reinigung und Sanierung.
Der Tod beendet das Mietverhältnis nicht automatisch. Nach § 563 BGB geht der Vertrag auf die Erben über. Diese haften für laufende Miete, ausstehende Zahlungen und die ordnungsgemäße Rückgabe der Wohnung. Auch wenn der Verstorbene lange unentdeckt blieb, dürfen Sie die Wohnung nicht eigenmächtig betreten. Zunächst haben Polizei, Staatsanwaltschaft und später das Nachlassgericht das Zugriffsrecht.
Gibt es keine bekannten Angehörigen, setzt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger ein. Er verwaltet den Nachlass, entscheidet über die Wohnungsauflösung und verhandelt mit Ihnen als Vermieter. Dieser Prozess zieht sich oft über Wochen oder Monate hin, während der Mietvertrag weiterläuft.
Die zentrale Frage für viele Vermieter: Wer kommt für Reinigung, Entsorgung und Renovierung auf? Zivilrechtlich sind zunächst die Erben beziehungsweise der Nachlass verantwortlich. Dazu gehören auch Kosten für Tatortreinigung, Geruchsbeseitigung und bauliche Instandsetzung nach einer Kontamination durch Körperflüssigkeiten.
Parallel lohnt sich ein Blick auf mögliche Versicherungsleistungen:
Damit Versicherungen zahlen, brauchen Sie eine saubere Dokumentation: Schadensbilder, Protokolle, Materiallisten und Rechnungen mit klarer Leistungsbeschreibung. Genau hier unterstützen wir Sie strukturiert.
Wenn der Verstorbene längere Zeit unentdeckt blieb, reichen normale Reinigungsarbeiten selten aus. Dann sprechen wir von einer spezialisierten Sanierung mit festem Ablauf: kostenlose Besichtigung, schriftliches Angebot, fachgerechte Tatortreinigung nach BiostoffV, abschließende Freigabe der Räume.
Im Detail umfasst unsere Arbeit typischerweise:
Juristisch entscheiden Erben oder Nachlasspfleger über Räumung und Haushaltsauflösung. Erst wenn diese Seite zustimmt oder Sie eine entsprechende Vollmacht haben, sollten Sie Dienstleister beauftragen. Die Kosten lassen sich dann meist gegenüber Erben oder Versicherungen geltend machen.
Als spezialisierter Fachbetrieb in Bissendorf begleiten wir Sie von der ersten Einschätzung bis zur vollständigen Dokumentation für Versicherer. Für eine kostenlose Erstberatung erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Bissendorf. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich. Nach einer Schlüsselübergabe oder Zugangsberechtigung können wir den Einsatz in Bissendorf eigenständig durchführen. Sie erhalten eine Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.
In vielen Fällen zahlt die Versicherung — je nach Situation die Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherung. Wir rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab. Für Bissendorf erhalten Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag unter 0800 6003005.
Nein, unser Ziel ist es, alle sichtbaren und unsichtbaren Spuren restlos zu beseitigen. Dazu gehören auch Gerüche und biologische Rückstände. Die Wohnung in Bissendorf wird in einem Zustand übergeben, der eine sofortige Nachnutzung ermöglicht.
Ja, alle eingesetzten Fachkräfte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) geschult und verfügen über die nötige Sachkunde für den Umgang mit biologischen Gefahrstoffen. Für Bissendorf setzen wir ausschließlich qualifiziertes Personal ein.
Wir sind für Sie im Einsatz in Wohnungsräumung Belm · Wohnungsräumung Georgsmarienhütte · Wohnungsräumung Osnabrück · Hilter am Teutoburger Wald · Melle · Bad Iburg · Dissen am Teutoburger Wald · Hagen am Teutoburger Wald · Hasbergen · Bad Essen · Buer · Wallenhorst · Bohmte · Lotte · Rödinghausen · Westerkappeln · Versmold · Lengerich · Bramsche · Halle · Wohnungsräumung in Niedersachsen
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