Die ersten 48 Stunden nach Bekanntwerden sind entscheidend - für die Schadensminderung und die Dokumentation. Ein Todesfall in der Mietwohnung stellt Vermieter vor Fragen, die sich nicht aufschieben lassen. Dabei gilt: Eigenmächtiges Betreten der Wohnung ist rechtlich nicht zulässig, solange die Polizei den Raum nicht freigegeben hat.
Zunächst muss die polizeiliche Freigabe abgewartet werden. Erst danach darf die Wohnung betreten werden. Direkt nach dem Betreten sollte der Zustand fotografisch dokumentiert werden - vollständig, raumweise, mit Zeitstempel. Diese Dokumentation bildet die Grundlage für Versicherungsmeldungen und spätere Kostenabrechnungen. Falls Erben noch nicht bekannt sind, kann das zuständige Nachlassgericht einen Nachlasspfleger einsetzen, der als rechtlicher Ansprechpartner fungiert.
Nach § 563 BGB geht der Mietvertrag auf die Erben über. Das bedeutet: Die Erben tragen die Verantwortung für die Wohnung und sind zur Räumung verpflichtet. Wiedervermietung ist erst möglich, wenn die Erbschaft geklärt ist. Für Vermieter heißt das: abwarten, dokumentieren, koordinieren - nicht eigenmächtig handeln.
Nach der Freigabe beginnt die Schadensaufnahme. Bei längerer Liegezeit entstehen biologische Kontaminationen, bei denen das Risiko einer Kontaktinfektion reell ist. Die Reinigung folgt den Vorgaben der BiostoffV und der RKI-Richtlinien. VAH-gelistete Desinfektionsmittel wie Peressigsäure kommen zum Einsatz, wenn Körperflüssigkeiten Böden oder Wände durchdrungen haben. Eine Bodenaufbereitung ist in solchen Fällen häufig unumgänglich.
Die Kosten beginnen ab 500 €. Reinigungsstunden werden mit ca. 40 €/h berechnet, Entsorgung mit ca. 40 €/m³, eine Ozonbehandlung zur Geruchsneutralisation ab ca. 12 €/m². Viele Gebäudeversicherungen übernehmen diese Kosten - die Police sollte auf Kontaminationsklauseln geprüft werden. AST Deutschland erstellt auf Wunsch eine versicherungskonforme Dokumentation aller durchgeführten Maßnahmen.
Vor der Wiedervermietung empfiehlt sich eine kostenlose Besichtigung, bei der der tatsächliche Sanierungsbedarf eingeschätzt wird.
Erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 - wir beraten zum Vorgehen in Bierstadt.
Rufen Sie unsere kostenlose Beratungshotline 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie uns über das Kontaktformular erreichen. Wir koordinieren den Einsatz in Bierstadt und Umgebung.
Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit Sachkunde nach IfSG. AST Deutschland verfügt über die notwendigen Qualifikationen und Ausrüstung. Wir dokumentieren jeden Einsatz in Bierstadt und übergeben die Räume in einem hygienisch einwandfreien Zustand.
Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Ja, AST Deutschland ist bundesweit im Einsatz — auch in Bierstadt und Umgebung. Wir verfügen über ein Netzwerk erfahrener Fachkräfte in allen Bundesländern.
Nach der polizeilichen Freigabe und Klärung der rechtlichen Situation räumen wir die Wohnung in Bierstadt vollständig: Möbel, persönliche Gegenstände, Reinigung und auf Wunsch auch Renovierung. Wertgegenstände werden gesichert.
Wir sind für Sie im Einsatz in Wiesbaden · Biebrich · Dotzheim · Schierstein · Mombach · Kastel · Mainz Kostheim · Niedernhausen · Mainz-Kostheim · Mainz · Hochheim am Main · Wohnungsräumung Eppstein · Gonsenheim · Wohnungsräumung Taunusstein · Hofheim am Taunus · Bischofsheim · Flörsheim am Main · Kriftel · Kelkheim · Rüsselsheim am Main · Wohnungsräumung in Hessen
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