Ein Mieter ist in seiner Wohnung in Bayreuth verstorben. Als Vermieter stehen Sie nun vor einer Reihe von Fragen: Wer zahlt die Reinigung? Was passiert mit dem Mietvertrag? Und wie schnell kann die Wohnung wieder vermietet werden? Die rechtliche und finanzielle Abwicklung nach einem Todesfall ist komplex. Sie erfordert ein strukturiertes Vorgehen, um Mietausfälle und hohe Sanierungskosten zu vermeiden. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen die notwendigen Schritte und klärt die Haftungsfragen.
Der Tod beendet den Mietvertrag nicht automatisch. Gemäß § 564 BGB geht das Mietverhältnis auf die Erben über. Diese haften für alle Verbindlichkeiten, einschließlich Miete, Nebenkosten und der Beseitigung von Schäden. Schlagen alle Erben das Erbe innerhalb der gesetzlichen Sechswochenfrist aus, wird das Nachlassgericht in Bayern einen Nachlasspfleger bestellen. In jedem Fall ist es entscheidend, Ihre Forderungen schriftlich anzumelden und jeden Kostenpunkt lückenlos zu dokumentieren. Betreten Sie die Wohnung erst nach offizieller Freigabe durch die Polizei oder die Erben. Ein eigenmächtiges Handeln kann rechtliche Konsequenzen haben.
Der Nachlass des Verstorbenen ist zunächst für die Kosten der Wiederherstellung der Wohnung verantwortlich. Oft reicht das Vermögen jedoch nicht aus. Dann wird die Frage der Versicherungsübernahme zentral. Ihre Gebäudeversicherung kann für Schäden an der Bausubstanz aufkommen, die durch Leichenflüssigkeiten entstehen. Dazu zählen kontaminierter Estrich, Putz oder Dielenböden. Melden Sie den Schaden zeitnah Ihrem Versicherer. Die Hausratversicherung des verstorbenen Mieters deckt möglicherweise Schäden am Inventar und die Kosten für die Erstmaßnahmen der Reinigung ab. Wir erstellen versicherungskonforme Dokumentationen und Kostenvoranschläge, die den Prozess der Kostenerstattung beschleunigen.
Eine einfache Reinigung reicht nach einem Leichenfund nicht aus. Biologische Rückstände stellen eine Infektionsgefahr dar und müssen fachgerecht beseitigt werden. Unsere Fachkräfte arbeiten streng nach den Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI) und der Biostoffverordnung (BioStoffV). Wir verwenden ausschließlich VAH-gelistete Desinfektionsmittel und tragen persönliche Schutzausrüstung der Kategorie III (TRBA 250). Der Prozess umfasst die Entfernung kontaminierter Materialien, die Desinfektion aller Oberflächen und eine abschließende Geruchsneutralisation mittels Ozonbehandlung (ab 12 €/m²). Eine grundlegende Tatortreinigung beginnt ab 500 €, der Stundensatz für Reinigungsarbeiten liegt bei ca. 40 €/h.
Wir unterstützen Vermieter in Bayreuth dabei, die Wohnung schnell und sicher wieder vermietbar zu machen. Der erste Schritt ist eine kostenlose Besichtigung vor Ort. Dabei erfassen wir den Sanierungsbedarf und erstellen ein detailliertes Angebot. Jeder Posten wird transparent aufgeschlüsselt. Nach Ihrer Beauftragung führen wir die Sanierung durch und dokumentieren alle Arbeitsschritte mit Fotos. Zum Abschluss erhalten Sie ein Freigabeprotokoll, das die erfolgreiche Desinfektion nachweist. Rufen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 an, um einen Termin zu vereinbaren. Wir kümmern uns um die Details, damit Sie sich auf die Wiedervermietung konzentrieren können.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Bayreuth. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Ja, alle eingesetzten Fachkräfte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) geschult und verfügen über die nötige Sachkunde für den Umgang mit biologischen Gefahrstoffen. Für Bayreuth setzen wir ausschließlich qualifiziertes Personal ein.
In vielen Fällen zahlt die Versicherung — je nach Situation die Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherung. Wir rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab. Für Bayreuth erhalten Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag unter 0800 6003005.
Je nach Kontamination können Teppiche, Matratzen, Polstermöbel, Vorhänge, Tapeten und Bodenbeläge betroffen sein. Wir prüfen vor Ort in Bayreuth, welche Materialien entsorgt und welche professionell gereinigt werden können.
In der Regel sind die Erben des Mieters für die Räumung zuständig. Lehnen die Erben das Erbe ab oder sind sie nicht erreichbar, kann der Vermieter in Bayreuth die Räumung nach Rücksprache mit dem Nachlassgericht veranlassen.
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