Verstirbt ein Mieter in der Wohnung, stehen Vermieter vor rechtlichen und praktischen Fragen. Nach §§563-564 BGB geht der Mietvertrag automatisch auf die Erben über, die damit alle Rechte und Pflichten übernehmen. Vermieter dürfen versiegelte Wohnungen nicht eigenmächtig betreten und müssen zunächst die Erbenermittlung durch das Nachlassgericht abwarten. Ein Sonderkündigungsrecht nach §564 BGB ermöglicht beiden Seiten eine Kündigung mit einmonatiger Frist.
Die Erben sind für sämtliche Verpflichtungen des Verstorbenen verantwortlich, einschließlich Mietzahlungen und Räumungskosten. Existieren keine ermittelbaren Erben, bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger zur Abwicklung. Vermieter sollten frühzeitig Kontakt zum Nachlassgericht aufnehmen. Die Klärung der Erbfolge dauert oft mehrere Wochen, während derer die Wohnung unverändert bleiben muss.
Reinigungs- und Sanierungsarbeiten fallen den Erben als Nachlassverbindlichkeit zur Last. Häufig übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung des Verstorbenen die Kosten. Auch die Gebäudeversicherung des Vermieters kann bei Schäden an der Bausubstanz greifen. Reinigung beginnt ab 500 €, Entsorgung kontaminierter Materialien kostet ca. 40 €/m³, Arbeitszeit ca. 40 €/h.
Bei längerer Liegezeit lagern sich Geruchsmoleküle tief in poröse Materialien ein. Ozonbehandlung ab 12 €/m² neutralisiert organische Gerüche. Bodenbeläge, Tapeten und Möbel müssen oft komplett entfernt werden. VAH-gelistete Desinfektionsmittel beseitigen Bakterien und Viren auf kontaminierten Oberflächen.
Erben oder Nachlasspfleger beauftragen Fachbetriebe mit der Wohnungsauflösung. Der Ablauf: Besichtigung, verbindliches Angebot, fachgerechte Reinigung nach BiostoffV, abschließende Freigabe. Wertgegenstände werden inventarisiert und an die Erben übergeben. Kontaminierte Bereiche erfordern Dekontamination mit PSA der Kategorie III.
Für eine kostenlose Besichtigung und ein unverbindliches Angebot erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Bad Oldesloe. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Ja, alle eingesetzten Fachkräfte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) geschult und verfügen über die nötige Sachkunde für den Umgang mit biologischen Gefahrstoffen. Für Bad Oldesloe setzen wir ausschließlich qualifiziertes Personal ein.
In der Regel ist die Wohnung in Bad Oldesloe direkt nach Abschluss der Arbeiten wieder bewohnbar. Bei einer Ozonbehandlung zur Geruchsneutralisation muss die Wohnung anschließend kurz durchlüftet werden.
Der Vermieter sollte zunächst die Erben kontaktieren und das Mietverhältnis kündigen. Ist keine Kontaktaufnahme möglich, empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt oder das Nachlassgericht. Wir unterstützen in Bad Oldesloe bei der praktischen Umsetzung.
Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich. Nach einer Schlüsselübergabe oder Zugangsberechtigung können wir den Einsatz in Bad Oldesloe eigenständig durchführen. Sie erhalten eine Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.
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