Als Vermieter stehen Sie vor einer schwierigen Situation: Ihr Mieter ist verstorben und Sie wissen nicht, wie Sie rechtlich korrekt vorgehen sollen. In Ainring mit seinen rund 10.000 Einwohnern kommt diese Situation regelmäßig vor. Die rechtlichen Fallstricke sind komplex, und falsche Entscheidungen können teuer werden. Besonders kritisch wird es, wenn der Mieter längere Zeit unentdeckt verstorben ist und Verwesungsprozesse eingesetzt haben.
Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod Ihres Mieters. Nach § 563 und § 564 BGB geht das Mietverhältnis auf die Erben über. Diese können das Mietverhältnis außerordentlich kündigen, sind aber zunächst für alle Verpflichtungen verantwortlich. Solange die Erbschaft nicht geklärt ist, dürfen Sie als Vermieter die Wohnung nicht betreten – auch nicht mit Zweitschlüssel. Eine versiegelte Wohnung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft verstärkt dieses Betretungsverbot zusätzlich.
Das Nachlassgericht ermittelt die Erben und bestellt gegebenenfalls einen Nachlasspfleger. Dieser Prozess kann Wochen oder Monate dauern. In der Zwischenzeit läuft die Miete weiter, und Sie müssen abwarten. Eine eigenmächtige Wohnungsöffnung kann rechtliche Konsequenzen haben und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
Die Kostenfrage hängt von mehreren Faktoren ab. Sind die Erben für die Wiederherstellung der Wohnung verantwortlich. Oft greifen jedoch Versicherungen:
Dokumentieren Sie alle Schäden fotografisch und lassen Sie eine kostenlose Besichtigung durch einen Fachbetrieb durchführen. Das Angebot dient als Grundlage für Versicherungsverhandlungen und spätere Kostenerstattung.
Wenn der Mieter verstorben in Wohnung längere Zeit unentdeckt blieb, entstehen besondere Herausforderungen. Verwesungsflüssigkeiten dringen in Böden, Wände und das Mauerwerk ein. Der Geruch setzt sich in allen porösen Materialien fest. Eine normale Reinigung reicht nicht aus – professionelle Tatortreinigung wird notwendig.
Der Ablauf gestaltet sich folgendermaßen: Nach Freigabe durch die Behörden erfolgt die Begutachtung des Schadens. Kontaminierte Gegenstände werden fachgerecht entsorgt, betroffene Oberflächen mit VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln behandelt. Bei starker Kontamination müssen Bodenbeläge, Tapeten oder sogar Estrich entfernt werden. Abschließend neutralisiert eine Ozonbehandlung verbliebene Gerüche.
Die Wohnungsauflösung obliegt den Erben oder dem Nachlasspfleger. Als Vermieter dürfen Sie keine Gegenstände eigenmächtig entfernen oder entsorgen. Selbst offensichtlicher Müll kann rechtlich als Nachlassgegenstand gelten. Warten Sie die offizielle Klärung ab, auch wenn das bedeutet, dass die Wohnung monatelang nicht vermietbar ist.
Falls keine Erben ermittelt werden können oder alle die Erbschaft ausschlagen, fällt der Nachlass an das Land Bayern. Ein Nachlasspfleger übernimmt dann die Abwicklung. Für Vermieter in Ainring bedeutet das oft lange Wartezeiten, bis die Wohnung wieder verfügbar wird.
Nach abgeschlossener Reinigung und Sanierung müssen Sie das sogenannte Stigma berücksichtigen. Potentielle Mieter haben ein Recht darauf zu erfahren, wenn in der Wohnung jemand verstorben ist – besonders bei unnatürlichen Todesfällen. Diese Aufklärungspflicht kann die Vermietung erschweren und den Mietpreis beeinflussen.
Eine sachkundige Geruchsneutralisation ist unerlässlich. Selbst kleinste Geruchsreste können später zu Problemen führen. Lassen Sie die Wirksamkeit der Reinigung durch Messungen bestätigen. Bei Fragen zu Mieter verstorben Ainring oder konkreten Sanierungsmaßnahmen können Sie sich unter ☎︎ 0800 6003005 beraten lassen.
Die Situation "Mieter verstorben in Wohnung wer haftet" ist komplex, aber mit der richtigen Herangehensweise lösbar. Dokumentieren Sie alles, halten Sie sich an die rechtlichen Vorgaben und holen Sie sich fachgerechte Unterstützung für die Schadensbewertung und Sanierung.
Rufen Sie uns an unter ☎︎ 0800 6003005 — die Erstberatung ist kostenlos.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Ainring. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich. Nach einer Schlüsselübergabe oder Zugangsberechtigung können wir den Einsatz in Ainring eigenständig durchführen. Sie erhalten eine Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.
In vielen Fällen zahlt die Versicherung — je nach Situation die Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherung. Wir rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab. Für Ainring erhalten Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag unter 0800 6003005.
In der Regel ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich, wenn bauliche Veränderungen nötig sind (z.B. Bodenbelag entfernen). Für die reine Reinigung und Desinfektion in Ainring reicht die Beauftragung durch den Nutzungsberechtigten.
Ja, alle eingesetzten Fachkräfte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) geschult und verfügen über die nötige Sachkunde für den Umgang mit biologischen Gefahrstoffen. Für Ainring setzen wir ausschließlich qualifiziertes Personal ein.
Wir sind für Sie im Einsatz in Mitterfelden · Hausmoning · Ulrichshögl · Bruch · Perach · Hagenau · Hammerau · Au · Hofham · Sailen · Feldkirchen · Bicheln · Thundorf · Fürberg · Brodhausen · Straß · Oberhögl · Wohnungsräumung Freilassing · Hagen · Arbisbichl · Wohnungsräumung Bad Reichenhall · Wohnungsräumung in Bayern
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