Geruchsbelastungen nach einem Todesfall erfordern spezielle Verfahren, da sich Geruchsmoleküle in porösen Materialien wie Textilien oder Holz dauerhaft festsetzen. Wie lange Verwesungsgeruch anhält, hängt von Faktoren wie Raumklima und betroffenen Oberflächen ab. Eine fachkundige Analyse vor Ort klärt das Ausmaß der Belastung. Wir arbeiten mit VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln nach BiostoffV.
Bei akuter Geruchsbelastung - etwa wenn der Verwesungsgeruch aus einer Nachbarwohnung dringt - können Sie erste Maßnahmen ergreifen, bevor Fachkräfte eintreffen:
Zunächst führen wir eine kostenlose Besichtigung durch, um die Intensität der Geruchsbelastung und die betroffenen Materialien zu bewerten. Anschließend setzen wir Ozonbehandlung ab 12 €/m² ein, die organische Geruchsmoleküle durch Oxidation zerstört. Bei tiefsitzenden Gerüchen in porösen Oberflächen kombinieren wir Ozon mit Thermonebel.
Nach Abschluss der Maßnahmen führen wir eine Geruchsmessung durch, um die erfolgreiche Beseitigung zu bestätigen. Die Räume werden erst nach einer Wartezeit von mindestens 48 Stunden freigegeben. Sollte der Geruch nicht vollständig neutralisiert sein, wiederholen wir die Behandlung ohne zusätzliche Kosten.
Häufig übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten für die Geruchsneutralisation - wir helfen bei der Abwicklung. Für eine Besichtigung in Stadtbergen erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Stadtbergen. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Ja, alle eingesetzten Fachkräfte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) geschult und verfügen über die nötige Sachkunde für den Umgang mit biologischen Gefahrstoffen. Für Stadtbergen setzen wir ausschließlich qualifiziertes Personal ein.
Ja, nach Abschluss der Behandlung und ausreichender Lüftung ist die Wohnung in Stadtbergen vollkommen unbedenklich. Während der Ozonbehandlung darf sich niemand in den Räumen aufhalten.
Je nach Kontamination können Teppiche, Matratzen, Polstermöbel, Vorhänge, Tapeten und Bodenbeläge betroffen sein. Wir prüfen vor Ort in Stadtbergen, welche Materialien entsorgt und welche professionell gereinigt werden können.
Nein, vor der Polizeifreigabe darf die Wohnung nicht betreten oder verändert werden. Sobald die Freigabe vorliegt, können wir in Stadtbergen sofort mit der Reinigung beginnen — auch kurzfristig.
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