Geruchsbelastungen, insbesondere nach einem Todesfall, stellen Betroffene vor große Herausforderungen, da sie unangenehm sowie gesundheitlich belastend sein können. In Stadtbergen unterstützen wir Sie mit fachgerechten Maßnahmen zur Geruchsneutralisation, die auf technischen Verfahren und normgerechten Standards basieren, wie etwa der TRBA 250 und den Vorgaben der Biostoffverordnung (BiostoffV). Geruchsbeseitigung nach Todesfall erfordert spezielle Methoden, da sich Geruchsmoleküle in porösen Materialien wie Textilien oder Holz dauerhaft festsetzen können. Die Frage, wie lange hält Verwesungsgeruch an, hängt von Faktoren wie Raumklima und betroffenen Oberflächen ab, weshalb eine professionelle Analyse unerlässlich ist. Unsere Arbeit orientiert sich an VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln und den Richtlinien der Berufsgenossenschaften, um eine sichere und nachhaltige Lösung zu gewährleisten.
Für eine erste Einschätzung erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Bei akuten Geruchsbelastungen, beispielsweise durch Geruchsbelastung Nachbarwohnung Todesfall, können Betroffene erste Maßnahmen ergreifen, um die Ausbreitung einzudämmen, bevor unsere Fachkräfte eintreffen. Lüften Sie die betroffenen Räume durch geöffnete Fenster, vermeiden Sie jedoch starke Durchzüge, die Gerüche in andere Bereiche tragen könnten. Entfernen Sie, wenn möglich, textile Gegenstände wie Teppiche oder Vorhänge aus dem Raum und lagern Sie diese in verschlossenen Plastiksäcken, um eine Kontamination anderer Flächen zu verhindern. Verschließen Sie Türen zu angrenzenden Räumen mit Klebeband an den Rahmen, um eine Übertragung zu minimieren, und tragen Sie beim Betreten des Raumes eine FFP2-Maske. Verzichten Sie auf handelsübliche Geruchssprays, da diese die spätere fachgerechte Behandlung erschweren können. Diese Schritte sind keine endgültige Lösung, reduzieren aber die unmittelbare Belastung und erleichtern die nachfolgende Geruchsneutralisation.
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Unsere Vorgehensweise zur Geruchsbeseitigung basiert auf einem strukturierten Ablauf, der höchste Sicherheit und Effektivität gewährleistet. Zunächst führen wir eine detaillierte Besichtigung durch, um die Intensität der Geruchsbelastung und die betroffenen Materialien zu bewerten, bevor wir ein individuelles Angebot erstellen. Anschließend setzen wir Verfahren wie die Ozonbehandlung ein, die bei Kosten ab 12 €/m² organische Geruchsmoleküle durch Oxidation zerstört, oder kombinieren diese mit Thermonebel, um tiefsitzende Gerüche in porösen Oberflächen zu neutralisieren. Alle Arbeitsschritte werden gemäß den Vorgaben der Berufsgenossenschaften dokumentiert, und nach Abschluss der Maßnahmen führen wir eine Geruchsmessung durch, um die erfolgreiche Beseitigung zu bestätigen. Diskretion ist für uns selbstverständlich, insbesondere bei sensiblen Fällen wie Todesfällen, und wir achten darauf, dass alle Arbeiten unauffällig durchgeführt werden. Unterstützen wir Sie bei der Abwicklung mit Versicherungen, da diese häufig die Kosten für notwendige Maßnahmen zur Geruchsneutralisation übernehmen.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten.
Um den Erfolg unserer Arbeit zu sichern, setzen wir auf zertifizierte Verfahren und transparente Dokumentation, die den Anforderungen der BiostoffV und der TRBA 250 entsprechen. Nach jeder Behandlung erstellen wir ein Prüfprotokoll, das die Geruchsreduktion mittels kalibrierter Messgeräte nachweist, und geben die Räume erst nach einer Wartezeit von mindestens 48 Stunden frei. Sollte der Geruch nicht vollständig neutralisiert sein, wiederholen wir die Behandlung ohne zusätzliche Kosten für Sie. Unser Team verfügt über fundierte Fachkenntnisse in der Geruchsbeseitigung nach Todesfall und kennt die spezifischen Herausforderungen, die mit verschiedenen Materialien und Räumen einhergehen. Wir legen großen Wert darauf, dass Sie sich in Ihren Räumen wieder wohlfühlen können, und bieten daher eine umfassende Betreuung von der Analyse bis zur abschließenden Freigabe.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Stadtbergen. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Ja, alle eingesetzten Fachkräfte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) geschult und verfügen über die nötige Sachkunde für den Umgang mit biologischen Gefahrstoffen. Für Stadtbergen setzen wir ausschließlich qualifiziertes Personal ein.
Ja, nach Abschluss der Behandlung und ausreichender Lüftung ist die Wohnung in Stadtbergen vollkommen unbedenklich. Während der Ozonbehandlung darf sich niemand in den Räumen aufhalten.
Je nach Kontamination können Teppiche, Matratzen, Polstermöbel, Vorhänge, Tapeten und Bodenbeläge betroffen sein. Wir prüfen vor Ort in Stadtbergen, welche Materialien entsorgt und welche professionell gereinigt werden können.
Nein, vor der Polizeifreigabe darf die Wohnung nicht betreten oder verändert werden. Sobald die Freigabe vorliegt, können wir in Stadtbergen sofort mit der Reinigung beginnen — auch kurzfristig.
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