Wer zahlt die Räumung? Die Kosten gehören zum Nachlass. Oft übernimmt die Versicherung einen Teil.
Ihr Vater lebte zuletzt im Pflegeheim. Die Wohnung in Taunusstein stand vielleicht schon länger leer, oder er hatte sie noch genutzt, bis der Umzug in die Einrichtung nötig wurde. Jetzt ist er verstorben - und die Wohnung muss geräumt werden. Das ist eine Situation, die Tausende Familien jedes Jahr trifft. Der Unterschied zum Tod in der eigenen Wohnung: Bei einem Pflegeheimsterben gibt es keine Verwesungsspuren. Das erleichtert die Arbeit erheblich.
Trotzdem bleiben Fragen: Wer kündigt den Mietvertrag? Was passiert mit dem Hausrat? Wer trägt die Kosten? Um diese Fragen fundiert zu beantworten, hilft ein klarer Blick auf die rechtliche Lage und den praktischen Ablauf.
Mit dem Tod des Mieters tritt der Erbe automatisch in den Mietvertrag ein - kraft Gesetz, nicht kraft Wahl. Es gibt ein Sonderkündigungsrecht: einen Monat Frist, gerechnet ab Kenntnis des Todesfalls. Wer nicht kündigt, ist an die regulären Fristen des Vertrags gebunden. Parallel läuft die Ausschlagungsfrist für das Erbe: sechs Wochen. Erst wenn beides geklärt ist, lässt sich die Haushaltsauflösung sinnvoll planen.
Sprechen Sie frühzeitig mit dem Vermieter. Dokumentieren Sie jede Absprache schriftlich. AST Deutschland koordiniert auf Wunsch die Kommunikation zwischen Erben und Hausverwaltung in Taunusstein - das nimmt Ihnen einen weiteren Punkt von der Liste.
War Ihr Angehöriger zuletzt im Pflegeheim, ist die Wohnung meist unbelastet. Anders sieht es aus, wenn ein Angehöriger unentdeckt in der eigenen Wohnung verstorben ist. Ab einer Liegezeit von etwa 24 Stunden bei Zimmertemperatur beginnt die Verwesung. Die Folgen: Verwesungsflüssigkeit durchdringt Böden und Polster, Geruch zieht in die Bausubstanz, biologische Kontamination entsteht - darunter Erreger wie MRSA, die per Tröpfcheninfektion übertragbar sind.
In solchen Fällen ist eine Schadstellensanierung durch einen Fachbetrieb zwingend. Laienreinigung schützt weder Sie noch die Nachbarn. Wir arbeiten nach BiostoffV, nutzen VAH-gelistete Desinfektionsmittel in dokumentierter Konzentration und erstellen nach jedem Einsatz einen vollständigen Einsatzbericht für Vermieter und Versicherung. Kontaminierte Materialien werden nach LAGA-Richtlinien entsorgt, Ozonbehandlung kostet ab 12 €/m², die Arbeitsstunde ab 40 €/h, eine Grundreinigung ab 500 €.
Reinigungskosten sind Nachlassverbindlichkeiten. Sie werden vor der Erbverteilung aus der Erbmasse beglichen - nicht vom Erben privat. Prüfen Sie die Hausratversicherung des Verstorbenen: Viele Policen decken Schäden nach einem Todesfall und unterstützen bei der Schadensregulierung. Bei Substanzschäden greift die Gebäudeversicherung des Eigentümers. Enzymreiniger, Entsorgung kontaminierter Böden, Thermonebel - all das lässt sich belegen und einreichen.
Vor jedem Einsatz steht eine kostenlose Besichtigung. Ein Techniker von AST Deutschland Tatortreinigung begutachtet die Wohnung in Taunusstein, bewertet den Zustand und erstellt einen verbindlichen Kostenvoranschlag. Sie müssen die Wohnung zu keinem Zeitpunkt selbst betreten.
Wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung: 0800 4050 5050.
Rufen Sie unsere kostenlose Beratungshotline 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie uns über das Kontaktformular erreichen. Wir koordinieren den Einsatz in Taunusstein und Umgebung.
Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit Sachkunde nach IfSG. AST Deutschland verfügt über die notwendigen Qualifikationen und Ausrüstung. Wir dokumentieren jeden Einsatz in Taunusstein und übergeben die Räume in einem hygienisch einwandfreien Zustand.
Für einen Kostenvoranschlag benötigen wir: Art des Vorfalls, Raumgröße (ungefähre m²), Anzahl betroffener Räume und möglichst Fotos. Rufen Sie 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Bei einem Todesfall mit polizeilicher Ermittlung muss die Wohnung in Taunusstein erst von der Polizei freigegeben werden. Erst danach darf die Reinigung beginnen. Wir beraten Sie dazu gerne unter 0800 6003005.
Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Wir sind für Sie im Einsatz in Wohnungsräumung Bad Schwalbach · Wohnungsräumung Dotzheim · Wohnungsräumung Wiesbaden · Bierstadt · Schierstein · Niedernhausen · Idstein · Biebrich · Eltville am Rhein · Hünstetten · Mombach · Gonsenheim · Eppstein · Kastel · Mainz · Mainz-Kostheim · Bad Camberg · Mainz Kostheim · Oestrich-Winkel · Ingelheim am Rhein · Wohnungsräumung in Hessen
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