Wenn ein Angehöriger verstorben in der eigenen Wohnung aufgefunden wird, kommen neben der Trauer praktische Fragen auf: Wer räumt die Wohnung? Wer reinigt? Wer kümmert sich um die Formalitäten? In Mühlheim am Main unterstützen wir Sie bei diesen Aufgaben.
Der erste Schritt: Melden Sie den Tod zeitnah bei der örtlichen Meldebehörde. Beantragen Sie die Sterbeurkunde - diese benötigen Sie für alle weiteren Schritte. Informieren Sie den Vermieter oder die Hausverwaltung über den Todesfall, falls der Verstorbene zur Miete gewohnt hat.
Klären Sie die Erbschaftsverhältnisse. Bei einer Wohnungsräumung nach Todesfall müssen alle Erben zustimmen, bevor Gegenstände entfernt werden. Erstellen Sie eine Vollmacht für Familienmitglieder, die bei der Räumung helfen sollen. Kontaktieren Sie die Versicherungen des Verstorbenen - oft übernehmen Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen die Kosten für eine Reinigung.
Persönliche Gegenstände wie Schmuck, wichtige Dokumente oder Fotoalben können Sie selbst sichern. Sortieren Sie Wertsachen von Gebrauchsgegenständen. Bewahren Sie alle Unterlagen auf, die für die Nachlassabwicklung relevant sind. Lassen Sie sich dabei von anderen Familienmitgliedern unterstützen.
Sobald biologische Spuren vorhanden sind, wird die Situation anders. Das Entfernen von Verwesungsspuren dürfen Angehörige nach der Biostoffverordnung nicht selbst durchführen. Hier entstehen gesundheitliche Risiken durch Bakterien, Viren und andere Krankheitserreger. VAH-gelistete Desinfektionsmittel und spezielle Schutzausrüstung sind dann zwingend erforderlich.
Bei länger zurückliegenden Todesfällen können Gerüche in Böden, Wände oder Möbel eingedrungen sein. Ozonbehandlungen neutralisieren solche Gerüche dauerhaft. Kontaminierte Gegenstände müssen fachgerecht als Sonderabfall entsorgt werden - normale Müllentsorgung ist nicht ausreichend und teilweise illegal.
Die Haushaltsauflösung kann parallel zur Reinigung erfolgen. Brauchbare Möbel und Hausrat können gespendet oder verkauft werden. Sperrmüll muss ordnungsgemäß angemeldet werden. Elektrogeräte gehören zu speziellen Sammelstellen.
Zeitdruck entsteht oft durch Kündigungsfristen der Wohnung. Vermieter gewähren meist kulante Lösungen, wenn Sie die Situation erklären. Trotzdem sollten Reinigung und Räumung zügig organisiert werden.
Die Kosten sind Nachlassverbindlichkeiten und können vom Erbe abgezogen werden. Viele Versicherungen decken einen Großteil der Ausgaben. Wir unterstützen Sie bei der Schadensmeldung und Abwicklung. Unter 0800 6003005 sind wir rund um die Uhr erreichbar - auch am Wochenende.
Rufen Sie unsere kostenlose Beratungshotline 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie uns über das Kontaktformular erreichen. Wir koordinieren den Einsatz in Mühlheim am Main und Umgebung.
Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit Sachkunde nach IfSG. AST Deutschland verfügt über die notwendigen Qualifikationen und Ausrüstung. Wir dokumentieren jeden Einsatz in Mühlheim am Main und übergeben die Räume in einem hygienisch einwandfreien Zustand.
Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Bei einem Todesfall mit polizeilicher Ermittlung muss die Wohnung in Mühlheim am Main erst von der Polizei freigegeben werden. Erst danach darf die Reinigung beginnen. Wir beraten Sie dazu gerne unter 0800 6003005.
Für einen Kostenvoranschlag benötigen wir: Art des Vorfalls, Raumgröße (ungefähre m²), Anzahl betroffener Räume und möglichst Fotos. Rufen Sie 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
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