Zwischen dem Auffinden eines Verstorbenen und der Reinigung stehen die Behörden: erst wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Fundort freigeben, darf dort gearbeitet werden. Danach übernehmen wir in Wolfschlugen die Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn die Räume geleert werden sollen, die Wohnungsauflösung. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert.
Weil die Oberfläche der kleinste Teil der Sache ist. Was obenauf liegt, lässt sich abnehmen. Was durch Fugen, Randanschlüsse und den Bodenbelag hindurch in Estrich und Holz gezogen ist, bleibt dort sitzen. Ein Zimmer kann sauber wirken, während das Material darunter weiterhin kontaminiert ist. Wischen verteilt die Rückstände zusätzlich über die Fläche, statt sie herauszuholen. Am Geruch zeigt sich dasselbe: Er geht dauerhaft weg, sobald die Quelle im Baustoff beseitigt ist, und nicht durch Überdecken. Eine Tatortreinigung setzt deshalb dort an, wo die Rückstände tatsächlich stecken, nicht an der Optik.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume, und der zeigt sich erst vor Ort. Die Besichtigung kostet nichts. Im Anschluss erhalten Sie ein Angebot, in dem der Umfang festgehalten ist. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Das hängt vom einzelnen Fall ab und wird bei der Besichtigung geklärt. Zustand, Größe und Umfang unterscheiden sich von Wohnung zu Wohnung. Eine Dauer vorab zu nennen, ohne die Räume gesehen zu haben, wäre geraten.
Von außen ist nicht erkennbar, wer im Haus arbeitet. Die Einsatzteams fahren mit neutralen Fahrzeugen ohne Firmenbeschriftung vor. Auch bei der Wohnungsauflösung verlässt nichts die Wohnung, bevor der Auftraggeber es freigegeben hat. Was mitgenommen und was aufbewahrt wird, entscheidet also nicht das Team.
Für ein erstes Bild genügt am Telefon, um welche Räume es geht und ob die Freigabe der Behörden vorliegt. Alles Weitere ergibt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
