Bei einer Wohnungsauflösung entscheiden die Berechtigten, was aus den Räumen mitgenommen wird. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt. Diese Seite beschreibt, wie eine Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und die Auflösung einer Wohnung in Wörth a.Main ablaufen.
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Wie ein Einsatz abläuft
- Freigabe abwarten. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort nicht freigegeben haben, beginnt keine Tatortreinigung. Bis dahin bleibt die Wohnung zu, und niemand muss etwas veranlassen.
- Die Räume unberührt lassen. Ein Boden ist mehr als seine Oberfläche. Unter Teppich oder Laminat liegen Kleber und Dämmung, darunter der Estrich, und in diese Schichten ziehen Rückstände ein. Ein gewischter Belag sieht sauber aus, am Zustand darunter ändert das nichts. Wischwasser verteilt die Rückstände zusätzlich in Fugen und Ritzen. Der Geruch sitzt in derselben Tiefe und verschwindet erst, wenn das Material mit der Quelle heraus ist.
- Die erste Schilderung. Am Telefon reicht, was Sie wissen: welcher Raum betroffen ist, ob die Freigabe vorliegt und ob es um die Reinigung geht, um die Auflösung oder um beides.
- Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Unsere Teams kommen mit neutralen Fahrzeugen ohne Firmenbeschriftung, im Haus bleibt unklar, wer da ist.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie erhalten vorher ein Angebot mit dem vereinbarten Umfang. Wie hoch der Aufwand ist, richtet sich nach dem Zustand der Räume. Wir fangen erst an, wenn Sie zugestimmt haben.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir anschließend den Hausrat; was bleiben soll, stellen wir zur Seite, und ohne Ihre Freigabe verlässt nichts die Wohnung.
Ob in Ihrem Fall eine Reinigung genügt oder die ganze Wohnung aufgelöst wird, klärt sich beim Termin vor Ort. Bis zur Zustimmung zum Angebot entstehen keine Kosten.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.