Nach einem Leichenfund steht am Anfang keine Reinigung, sondern die Freigabe durch die Behörden. Danach lässt sich der weitere Weg ordnen, Schritt für Schritt. Zu unserer Arbeit in Wilhermsdorf gehören die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung, bei der der gesamte Hausrat aus den Räumen kommt.
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So geht es weiter
- Freigabe abwarten. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Ort befasst sind, bleibt alles unverändert. Erst wenn die Räume freigegeben sind, beginnt unsere Arbeit.
- Warum die Oberfläche täuscht. Ein Bodenbelag ist nur die oberste Schicht. Darunter liegen Fugen, Kleber, Holz und Estrich. In diese Schichten ziehen Rückstände ein, während oben nichts mehr davon zu sehen ist. Ein sauber wirkender Boden sagt deshalb nichts über den biologischen Zustand darunter aus. Wischen bewegt Rückstände über die Fläche, statt sie aus dem Material zu holen. Auch der Geruch sitzt in diesen Schichten. Er hört auf, sobald die Quelle im Material entfernt ist.
- Die erste Schilderung. Am Telefon reicht, was bekannt ist: welche Räume betroffen sind, wie sie erreichbar sind, ob eine Freigabe vorliegt und ob es um eine Reinigung oder um die Auflösung der gesamten Wohnung geht.
- Der Termin vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts. Auf Wunsch werden die Arbeitszeiten so gelegt, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
- Was im Angebot steht. Vor Beginn liegt schriftlich fest, welcher Umfang gemeint ist. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Bei einer Auflösung wird zusätzlich der Hausrat geräumt, bis die Wohnung leer und gereinigt ist.
Alles Weitere klärt sich im Gespräch: Zustand der Räume, Umfang der Arbeiten und die Reihenfolge, in der sie stattfinden.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.