Nach einem Todesfall in der Wohnung muss niemand allein entscheiden, was mit den Räumen geschieht. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung, die Tatortreinigung und, wenn es gewünscht ist, die vollständige Wohnungsauflösung. Diese Seite beschreibt, in welcher Reihenfolge das abläuft.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Die behördliche Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, beginnt bei uns keine Arbeit, bevor Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
- Nicht selbst reinigen. Wie weit Rückstände reichen, lässt sich mit dem Auge nicht feststellen. Sie ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich ein. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Wischen von oben verteilt die Rückstände, statt sie zu entfernen, und der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material sitzt. Wie groß der betroffene Bereich wirklich ist, zeigt sich erst bei der Besichtigung.
- Das erste Telefonat. Am Telefon hilft alles, was Sie über die Räume wissen: welcher Raum betroffen ist, wie lange die Wohnung unbewohnt war und ob nur gereinigt oder auch ausgeräumt werden soll.
- Wir sehen uns die Räume an. Ein Mitarbeiter kommt nach Wiesau, geht durch die Wohnung und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung ist kostenlos. Unsere Fahrzeuge sind neutral und ohne Firmenbeschriftung.
- Das schriftliche Angebot. Vor dem Beginn erhalten Sie ein Angebot mit dem festgelegten Umfang. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Ausführung. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir den gesamten Hausrat aus, Raum für Raum. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Entsorgt wird erst, wenn die Freigabe dafür vorliegt.
Ob in Ihrem Fall eine Reinigung, die Übernahme der Wohnung nach dem Todesfall oder die Auflösung ansteht, klärt sich im Telefonat und bei der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.