Eine Wohnung leerräumen und eine Wohnung reinigen sind zwei verschiedene Arbeiten, auch wenn sie im selben Raum anfallen. Hausrat lässt sich abtragen, ohne dass sich am Zustand von Boden und Wänden etwas ändert. Deshalb behandeln wir beides getrennt: die Wohnung nach einem Todesfall, die Leichenfundortreinigung und, falls gewünscht, die Wohnungsauflösung in Weiskirchen.
Ein Boden besteht aus mehreren Schichten, und ein Wischtuch erreicht davon nur die oberste. Unter Laminat, Teppich oder PVC liegen Fugen, Kleber, eine Dämmschicht und darunter der Estrich, ein saugfähiges Material. Rückstände wandern entlang dieser Schichten nach unten und sitzen dann dort, wo eine Reinigung von oben nicht mehr hinkommt. Oberflächliches Wischen verteilt sie in der Fläche, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch kommt aus dieser Tiefe: Er endet, wenn das belastete Material entfernt ist, und nicht, wenn die Oberfläche wieder glänzt.
Vom Zustand der Räume, und der lässt sich ansehen, nicht schätzen. Deshalb kommt zuerst jemand vorbei und sieht sich die Wohnung an; diese Besichtigung kostet nichts. Danach steht der Umfang der Arbeiten in einem Angebot. Gearbeitet wird erst, wenn Sie dem zugestimmt haben.
Am Anblick nicht. Eine Fläche kann sauber wirken und biologisch belastet sein, weil das Entscheidende unter dem Belag liegt. Was abgetragen, entsorgt und desinfiziert werden muss, zeigt sich erst, wenn man die Schichten darunter prüft. Diese Einschätzung übernehmen wir bei der Besichtigung.
Ist die Polizei eingeschaltet, wird deren Freigabe abgewartet; erst danach beginnt eine Tatortreinigung. Anschließend folgen Besichtigung und Angebot. Unsere Fahrzeuge sind ohne Firmenbeschriftung unterwegs, und die Arbeitszeiten lassen sich auf Wunsch so legen, dass es im Haus zu keinen Begegnungen kommt.
Für das erste Gespräch genügt es, in wenigen Sätzen zu schildern, was vorgefallen ist und in welchem Zustand die Räume sind. Alles Weitere klären wir bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
