In einer Wohnung, in der ein Mensch gestorben ist, steht der Haushalt zunächst unberührt da. Was davon bleibt und was herausgeht, wird vorher mit dem Auftraggeber festgelegt und nicht nebenbei während der Arbeit entschieden. Diese Seite beschreibt, wie ein Einsatz in Weisendorf abläuft: von der Leichenfundortreinigung über die Wohnung nach einem Todesfall bis zur Wohnungsauflösung.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Zuerst die Freigabe. War die Polizei am Ort, beginnt keine Arbeit, solange die Räume nicht von Polizei oder Staatsanwaltschaft freigegeben sind. Bis dahin bleibt alles so, wie es ist.
- Nichts selbst putzen. Haushaltsreiniger und Tuch erreichen das, was auf einer Oberfläche liegt. Nach einem Todesfall sind Rückstände jedoch in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich eingezogen, und dort endet die Wirkung dieser Mittel. Ein Zimmer kann nach dem Wischen sauber aussehen und biologisch weiterhin belastet sein. Feuchtes Nachwischen verteilt solche Rückstände eher, als dass es sie aufnimmt. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material sitzt. Ist sie entfernt, verschwindet er dauerhaft.
- Der Anruf. Es genügt, was bekannt ist: um welche Räume es geht, wie sie zugänglich sind und ob die Polizei beteiligt war. Daraus ergibt sich, ob eine Tatortreinigung ansteht, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall oder beides.
- Besichtigung. Vor jeder Entscheidung sieht sich jemand die Räume selbst an. Diese Besichtigung kostet nichts. Der Termin lässt sich auf Wunsch so legen, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
- Angebot. Anschließend steht schriftlich fest, welche Arbeiten in welchem Umfang vorgesehen sind. Gearbeitet wird erst, wenn der Auftraggeber zugestimmt hat.
- Ausführung. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage dafür sind die Vorgaben der Biostoffverordnung. Je nach Auftrag endet der Einsatz mit der gereinigten Wohnung, mit ihrer Übernahme oder mit der vollständigen Wohnungsauflösung.
Offene Punkte zum Umfang und zum Aufwand lassen sich im Gespräch klären, bevor überhaupt eine Entscheidung ansteht. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.