Niemand muss die Räume eines Verstorbenen selbst reinigen oder ausräumen. Wir reinigen Leichenfundorte in Waldfeucht, übernehmen Wohnungen nach einem Todesfall und lösen sie auf Wunsch vollständig auf. Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung bedeuten dabei dasselbe Vorgehen: belastetes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden gereinigt und desinfiziert.
Die Materialien im Raum nehmen auf, was auf sie trifft. Fugen, unbehandeltes Holz, der Rücken eines Teppichs und der Estrich unter dem Bodenbelag sind saugfähig, deshalb sitzen Rückstände nicht auf der Fläche, sondern darin. Eine Oberfläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein, denn das Auge beurteilt nur die oberste Schicht. Wer darüber wischt, verteilt eher, als er entfernt. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material steckt, und er ist mit ihr verschwunden.
Er ergibt sich aus dem Zustand der Räume und dem Umfang der Arbeit und lässt sich am Telefon nicht seriös beziffern. Wir sehen uns die Wohnung kostenlos an und legen danach schriftlich vor, was zu tun ist und was es kostet. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir die Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft ab. Danach folgt die Besichtigung; unsere Teams fahren mit neutralen Fahrzeugen ohne Firmenschriftzug vor, sodass im Haus niemand ablesen kann, wer dort arbeitet.
Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür nicht vorliegt, auch bei einer Wohnungsauflösung nicht.
Für ein erstes Bild genügt am Telefon eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht und wer den Auftrag erteilt und Zugang ermöglicht. Alles Weitere klärt die Besichtigung vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
