Wenn die Polizei einen Fundort aufgenommen hat, beginnt die Reinigung erst nach der Freigabe durch die Ermittler. Vorher wird an den Räumen nichts verändert. Danach übernehmen wir die Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und auf Wunsch die Wohnungsauflösung. Ist keine Behörde beteiligt, etwa nach einem Todesfall im Bett, entfällt die Wartezeit und die Reihenfolge beginnt beim Gespräch.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Solange ermittelt wird. Tatortreinigung setzt eine Freigabe voraus. Bis Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort wieder übergeben haben, bleibt die Wohnung verschlossen.
- Nichts selbst putzen. Wie weit etwas reicht, lässt sich mit dem Auge nicht beurteilen. Rückstände ziehen in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich, und eine Fläche, die sauber aussieht, sagt über ihren biologischen Zustand nichts aus. Wischen von oben verteilt, was darunter sitzt. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material steckt; mit ihrer Entfernung verschwindet er dauerhaft. Das Ausmaß wird deshalb bei der Besichtigung festgestellt, nicht vorher geschätzt.
- Die erste Schilderung. Am Telefon hilft es zu wissen, um welchen Raum es geht, ob Behörden beteiligt waren, wie lange die Wohnung unbewohnt ist und wer den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht.
- Der Termin vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts. Die Einsatzteams kommen mit neutralen Fahrzeugen ohne Firmenbeschriftung.
- Das schriftliche Angebot. Der Umfang wird schriftlich festgehalten, bevor gearbeitet wird. Erst mit Ihrer Zustimmung geht es weiter.
- Die Arbeit selbst. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Je nach Fall reinigen wir nur den betroffenen Bereich, übernehmen die gesamte Wohnung oder lösen sie auf. Die Arbeitszeiten legen wir auf Wunsch so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
Welcher dieser Fälle vorliegt, klärt sich in wenigen Minuten am Telefon. Alles Weitere ergibt sich aus dem Termin in der Wohnung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.