Angehörige fragen zuerst nach den persönlichen Dingen in der Wohnung: Papiere, Fotos, Kleidung, Erinnerungen. Was bei einer Wohnungsauflösung geräumt wird und was davon ausgenommen bleibt, bestimmt der Auftraggeber, bevor eine Hand angelegt wird. Diese Seite beschreibt, in welcher Reihenfolge das abläuft, wenn in Trierweiler eine Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall oder eine Auflösung ansteht.
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Die Reihenfolge, in der es abläuft
- Die behördliche Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, liegt der Zeitpunkt bei ihr. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume nicht freigegeben haben, beginnt weder eine Reinigung noch eine Räumung.
- Nichts selbst putzen. Eine gewischte Fläche sieht sauber aus. Über ihren biologischen Zustand sagt dieser Anblick nichts, denn Rückstände sitzen zu diesem Zeitpunkt bereits in Fugen, Bodenbelag, Holz und Estrich. Oberflächliches Wischen verteilt sie, statt sie aus dem Material zu holen. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material steckt. Er ist dauerhaft weg, wenn dieses Material heraus ist.
- Der Anruf. Nützlich sind am Telefon: um welche Räume es geht, was bisher bekannt ist, ob eine Freigabe vorliegt und wer den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht.
- Der Termin vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Was im Angebot steht. Der Umfang wird vorab schriftlich festgehalten: welche Flächen gereinigt, welches Material entfernt und welche Räume geräumt werden. Gearbeitet wird erst, wenn der Auftraggeber zugestimmt hat.
- Die Durchführung. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Bei einer Auflösung folgt die Räumung des Hausrats. Die Fahrzeuge sind neutral und ohne Firmenschriftzug, und auf Wunsch liegen die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
Für Tatortreinigung, für eine Wohnung nach einem Todesfall und für die Auflösung gilt derselbe Weg: schildern, besichtigen lassen, das Angebot lesen, dann entscheiden.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.