Nach einem Leichenfund reicht gründliches Putzen nicht aus, weil ein Teil der Rückstände nicht auf der Oberfläche liegt, sondern im Material darunter. Diese Seite beschreibt, wie eine Leichenfundortreinigung abläuft, wer den Auftrag erteilt und was in welcher Reihenfolge geklärt wird. Übernommen werden Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn gewünscht, die Wohnungsauflösung.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, liegt die Entscheidung über den Beginn bei den Ermittlern. Erst wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben, darf darin gearbeitet werden.
- Nicht selbst reinigen. Der Geruch ist der deutlichste Hinweis. Nach dem Lüften ist er kurz fort und steht danach wieder im Raum. Das liegt daran, dass die Quelle nicht in der Luft sitzt, sondern in Fugen, Holz, Bodenbelag und Estrich. Wischen bewegt sie dann, statt sie zu entfernen, und verteilt sie über eine größere Fläche. Ein Boden kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Dauerhaft weg ist der Geruch erst, wenn das betroffene Material selbst heraus ist.
- Das Vorgespräch. Am Telefon hilft es zu wissen, was vorgefallen ist, ob die Polizei beteiligt war, wie groß die Räume sind und wer den Zugang ermöglichen kann.
- Besichtigung. Jemand sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Das kostet nichts.
- Das schriftliche Angebot. Der Umfang wird vorab schriftlich festgehalten, und gearbeitet wird erst nach Zustimmung des Auftraggebers. Wie hoch der Aufwand ausfällt, richtet sich nach dem Zustand der Räume.
- Die Arbeit selbst. Bei einer Wohnung nach einem Todesfall wird belastetes Material ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Anschließend kann der übrige Hausrat geräumt werden. Die Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, und die Arbeitszeiten lassen sich auf Wunsch so legen, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
Wer in Sulzbach a.Main vor dieser Aufgabe steht, kann den Fall zunächst am Telefon schildern. Alles Weitere ergibt sich aus der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.