Eine Wohnung ist nach einem Todesfall nicht verloren. Sie lässt sich wieder bewohnen, vermieten oder verkaufen. Voraussetzung ist, dass die Rückstände aus dem Material heraus sind und nicht nur von der Oberfläche. Wir übernehmen Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung. Nach Strullendorf kommen wir, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Von Hand wird die betroffene Fläche größer statt kleiner. Ein Tuch nimmt einen Teil auf und verteilt den Rest weiter. Aus einer kleinen Stelle wird so eine große. Das Entscheidende sitzt ohnehin tiefer: in Fugen, im Bodenbelag, im Holz, im Estrich. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Am Geruch merkt man das. Er verschwindet, sobald die Quelle im Material weg ist. Wir tragen das kontaminierte Material aus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen mit VAH-gelisteten Präparaten.
Vom Zustand der Räume. Deshalb sieht sich das vorher jemand an, ohne Kosten für Sie. Danach liegt ein Angebot vor, und gearbeitet wird erst, wenn Sie es angenommen haben. Nach dem Einsatz bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Das hängt vom Fall ab. Wie weit die Räume betroffen sind, zeigt sich bei der Besichtigung, und daraus ergibt sich der Aufwand. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass es im Haus zu keinen Begegnungen kommt.
Auch das klärt die Besichtigung. Erst wenn feststeht, welche Flächen und welches Material betroffen sind, lässt sich sagen, wann die Räume wieder frei zur Verfügung stehen. Steht auch eine Wohnungsauflösung an, wird sie in dieselbe Planung genommen.
Für eine erste Einschätzung genügt es, kurz zu schildern, was passiert ist und welche Räume betroffen sind. Den Termin für die Besichtigung stimmen wir danach ab.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
