Ob eine Wohnung nach einem Todesfall später wieder vermietet oder verkauft werden kann, entscheidet sich daran, ob die Rückstände vollständig aus dem Material herauskommen. Wir übernehmen in Steinenbronn die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung. Der Weg dorthin ist in jedem Fall derselbe.
Kostenlose Beratung, jetzt anrufen.
Was nacheinander passiert
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, bleibt in den Räumen alles unberührt, bis Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigeben. Vorher beginnt keine Reinigung.
- Warum Wischen nicht hilft. Haushaltsreiniger wirken dort, wo etwas oben aufliegt. Auf glatten, dichten Oberflächen leisten sie das auch zuverlässig. Was in Fugen, Holz, Teppichboden und Estrich eingezogen ist, erreichen sie nicht. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch trotzdem belastet sein. Beim Wischen wird verteilt, was eigentlich heraus müsste. Auch der Geruch endet dauerhaft erst dann, wenn seine Quelle im Material entfernt ist.
- Das Vorgespräch. Am Telefon genügt eine grobe Schilderung: um welche Räume es geht, wie sie erreichbar sind, ob eine Freigabe vorliegt und was mit dem Hausrat geschehen soll.
- Der Termin vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Das schriftliche Angebot. Sie erhalten den Umfang der Arbeiten schriftlich, bevor irgendetwas beginnt. Gearbeitet wird nach Ihrer Zustimmung.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung kommt die Räumung des gesamten Hausrats dazu, bis die Wohnung leer übergeben werden kann. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
Wie viel Aufwand ein einzelner Fall verlangt, richtet sich nach dem Zustand der Räume. Das lässt sich im Gespräch klären, bevor eine Entscheidung fällt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.