Eine Wohnungsauflösung räumt Hausrat und Möbel. Eine Reinigung nach einem Todesfall entfernt, was in Bodenbeläge, Fugen und Estrich gezogen ist. Das sind zwei verschiedene Arbeiten, und wir führen beide aus, ebenso die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung an Einsatzorten in Sottrum.
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So geht es weiter
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, beginnt keine Arbeit, bevor der Ort freigegeben ist. Entsorgt wird ebenfalls nichts, solange diese Freigabe fehlt.
- Nichts selbst putzen. Wie weit Rückstände gedrungen sind, lässt sich an der Oberfläche nicht ablesen. Ein Boden sieht sauber aus, obwohl unter dem Belag und in Holz oder Fugen weiterhin biologisches Material sitzt. Das Ausmaß wird deshalb erst bei der Besichtigung beurteilt, wenn jemand die Materialien, die Ränder und die angrenzenden Bauteile prüft. Wischen mit Haushaltsmitteln verteilt die Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen. Und der Geruch bleibt so lange, wie die Quelle im Material liegt.
- Die erste Schilderung. Am Telefon hilft, was bekannt ist: um welche Räume es geht, ob Behörden beteiligt waren und ob eine Reinigung, die Übernahme der Wohnung nach dem Todesfall oder eine Auflösung im Raum steht.
- Besichtigung. Danach sieht sich jemand die Räume an und prüft, was tatsächlich betroffen ist. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie erhalten vorab ein Angebot, in dem die vorgesehenen Arbeiten stehen. Begonnen wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Je nach Lage folgt darauf die vollständige Übernahme der Wohnung oder deren Auflösung. Die Einsatzfahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung.
Am Anfang steht immer dasselbe Gespräch: den Zustand schildern und einen Termin für die Besichtigung festlegen. Alles Weitere richtet sich nach dem, was dabei festgestellt wird.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.