Ein Anruf genügt, damit alles Weitere seinen Lauf nimmt. Sie schildern, um welche Räume es geht und was vorgefallen ist, und daraus ergibt sich, was gebraucht wird: die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall, die Räumung des Haushalts im Rahmen einer Wohnungsauflösung oder beides nacheinander. Wir kommen zum Einsatzort in Sibbesse, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft ihn freigegeben haben.
Eine Wohnung besteht aus Materialien, die aufnehmen, was auf sie trifft. Fugen saugen sich voll, Holz nimmt über seine Poren auf, der Rücken eines Teppichbodens hält fest, und unter dem Belag liegt Estrich, der ebenfalls durchlässig ist. Weil das so ist, sagt eine Oberfläche, die sauber aussieht, nichts über den biologischen Zustand darunter aus, und Wischen bewegt Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen. Auch ein Geruch bleibt, solange seine Quelle im Material sitzt; er verschwindet dauerhaft, sobald dieses Material heraus ist. Bei einer Tatortreinigung und bei der Leichenfundortreinigung wird deshalb ausgebaut, was kontaminiert ist, es wird fachgerecht entsorgt, und die betroffenen Flächen werden desinfiziert.
Der Zustand der Räume und die Frage, wie viel davon tatsächlich bearbeitet werden muss. Damit das niemand schätzen muss, sehen wir uns die Wohnung vorher an, und diese Besichtigung kostet nichts. Danach bekommen Sie ein Angebot, und gearbeitet wird erst, wenn Sie ihm zustimmen.
Von außen ist nichts zu erkennen. Die Einsatzteams fahren mit neutralen Fahrzeugen vor, auf denen kein Firmenname steht. Wenn Ihnen daran gelegen ist, legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
Das hängt vom einzelnen Fall ab und lässt sich erst sagen, wenn jemand die Räume gesehen hat. Deshalb gehört die Frage in die Besichtigung, bei der auch der Umfang der Arbeiten festgelegt wird.
Für das erste Gespräch reicht, was Sie ohnehin wissen: um welche Wohnung es geht und was geschehen ist. Alles andere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
