Nach einem Leichenfund greifen Angehörige aus einem verständlichen Reflex zum Putzeimer. Das Wischen richtet in diesem Fall wenig aus, und niemand aus der Familie muss es übernehmen. Diese Seite beschreibt, was der Reihe nach geschieht: Tatortreinigung am Fundort, die Übernahme der Wohnung nach einem Todesfall und die Auflösung des Haushalts.
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So geht es weiter
- Freigabe abwarten. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft am Fundort arbeiten, bleibt der Raum verschlossen. Erst wenn die Freigabe vorliegt, darf jemand mit der Reinigung beginnen.
- Nicht selbst reinigen. Fugen, Holzdielen, der Rücken eines Teppichs und der Estrich darunter nehmen auf, was auf sie trifft. Rückstände sitzen dann nicht mehr auf der Fläche, sondern im Material. Eine gewischte Stelle sieht sauber aus und sagt nichts darüber, wie es unter der Oberfläche steht. Der Lappen verteilt, was er lösen soll. Auch der Geruch hängt nicht in der Luft, sondern hat seine Quelle im Baustoff, und er verschwindet dauerhaft, sobald diese Quelle heraus ist.
- Die erste Schilderung. Im Gespräch genügt eine knappe Beschreibung: welcher Raum betroffen ist, welche Böden liegen, ob die Polizei den Ort schon freigegeben hat. Wer Begegnungen im Treppenhaus vermeiden möchte, sagt das an dieser Stelle, die Arbeitszeiten lassen sich darauf abstimmen.
- Wir sehen uns die Räume an. Ein Mitarbeiter sieht sich die betroffenen Räume vor Ort an und prüft, wie weit die Rückstände in die Materialien gezogen sind. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Danach steht schriftlich, was gemacht wird und was es kostet. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Gearbeitet wird, wenn Sie zugestimmt haben.
- Ausführung. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage der Arbeit ist die Biostoffverordnung. Je nach Lage bleibt es bei der Leichenfundortreinigung, oder es folgt die Wohnungsauflösung mit dem gesamten Hausrat.
Wer in Schwaig b.Nürnberg vor dieser Aufgabe steht, kann mit dem Schildern anfangen. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung, bevor eine Entscheidung fällig ist.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.